Der TagTelekom-Tarif teilweise gesetzeswidrig
Die Bundesnetzagentur zeigt Zähne bei der Durchsetzung der Netzneutralität:
Die Behörde hat Details der mobilen Daten-Flatrate "StreamOn" der Telekom für Video- und Audiodienste untersagt. Einzelne Punkte der Zubuchoption verstießen gegen Vorschriften über die Netzneutralität und das Roaming, erklärte die Bundesnetzagentur.
Das Prinzip des Tarifs, dass die Nutzung bestimmter Audio- und Videodienste wie Spotify und Netflix, nicht auf das Datenvolumen des Vertrags angerechnet wird, wurde von der Bundesnetzagentur allerdings nicht generell in Frage gestellt.
Die Aufsichtsbehörde stößt sich nun vor allem am Kleingedruckten in den Telekom-Verträgen. So werde im "Tarif L" die Datenübertragungsrate beim Videostreaming auf DVD-Qualität reduziert, Audiostreaming hingegen nicht. Die Telekom dürfe die Streaming-Qualität zwar reduzieren oder auch nicht, müsse dabei aber Audio- und Videodienste gleich behandeln.
"Dieser Grundsatz sichert, dass über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können, insbesondere auch für Start-ups", erklärte die Bundesnetzagentur.