Der Tag

Der TagTelekom-Tarif teilweise gesetzeswidrig

09.10.2017, 16:01 Uhr

Die Bundesnetzagentur zeigt Zähne bei der Durchsetzung der Netzneutralität:

  • Die Behörde hat Details der mobilen Daten-Flatrate "StreamOn" der Telekom für Video- und Audiodienste untersagt. Einzelne Punkte der Zubuchoption verstießen gegen Vorschriften über die Netzneutralität und das Roaming, erklärte die Bundesnetzagentur.

  • Das Prinzip des Tarifs, dass die Nutzung bestimmter Audio- und Videodienste wie Spotify und Netflix, nicht auf das Datenvolumen des Vertrags angerechnet wird, wurde von der Bundesnetzagentur allerdings nicht generell in Frage gestellt.

  • Die Aufsichtsbehörde stößt sich nun vor allem am Kleingedruckten in den Telekom-Verträgen. So werde im "Tarif L" die Datenübertragungsrate beim Videostreaming auf DVD-Qualität reduziert, Audiostreaming hingegen nicht. Die Telekom dürfe die Streaming-Qualität zwar reduzieren oder auch nicht, müsse dabei aber Audio- und Videodienste gleich behandeln.

  • "Dieser Grundsatz sichert, dass über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können, insbesondere auch für Start-ups", erklärte die Bundesnetzagentur.