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Der TagUmweltbundesamt: Klimaschutz muss ins Grundgesetz

23.07.2021, 09:27 Uhr

Die Folgen des Klimawandels wirken sich zunehmend auf Deutschland aus. Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung bereits für unzureichend erklärt. Nun will das Umweltbundesamt (UBA) den Umgang mit dem Klimawandel im Grundgesetz verankern.

"Wirksame Vorsorge geht nur gemeinsam, mit Bund, Ländern und Kommunen", sagte der Präsident des UBA, Dirk Messner, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Deswegen sollte Klimawandelanpassung eine Gemeinschaftsaufgabe werden - und das muss ins Grundgesetz." Dieses Ziel müsse von der neuen Regierung "mit höchster Priorität verfolgt werden".

Insbesondere die Klimaanpassung - also wie die Infrastruktur und das alltägliche Leben besser auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet werden können - müsse bundesweit geregelt werden, schlägt er in einem Positionspapier vor. Die erforderlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Erderwärmung seien "im Wesentlichen bekannt", sagte Messner.

"Dazu gehört, dass wir Flächen entsiegeln, den Gewässern mehr Platz lassen, die Städte für Starkregen umbauen und gegen Hitze wappnen, neue Siedlungsplanungen umsetzen." Was aber fehle, sei der rechtliche und finanzielle Rahmen, damit diese Maßnahmen auch flächendeckend umgesetzt werden können.

Quelle: ntv.de