Der TagZeuge unglaubwürdig - Zurückgetretener Polizeigewerkschafter erzielt Sieg vor Gericht
Der im August zurückgetretene Vizechef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, hat laut "Spiegel" in Eilverfahren vor dem Landgericht Berlin II gegen einen Belastungszeugen und mehrere Medien gewonnen. Der Zeuge hatte Hüber schwere Verfehlungen in seiner Zeit als DDR-Grenzer vorgeworfen. Unter anderem hatte er Hüber unterstellt, einem Mauerflüchtling gegen den Kopf getreten und eine Pistole in den Mund gesteckt zu haben. Hüber hatte das bestritten.
Wie der "Spiegel" berichtet, verbot das Gericht nun per einstweiliger Verfügung solche Behauptungen, die zuerst im Onlinemedium "Apollo News" erschienen und dann von "Bild"-Zeitung und "Nius" aufgegriffen worden waren. Im Urteil gegen Axel K., selbst früher DDR-Grenzer, heißt es: Was der Zeuge im Prozess geschildert habe, sei "durch unplausible Einzelangaben, Widersprüche und Erinnerungslücken geprägt" gewesen. Das habe den "ohnehin geringen Beweiswert" seiner eidesstattlichen Versicherung "nochmals … gesenkt".
Weil nach Ansicht des Gerichts weder der Zeuge noch die Medien die Vorwürfe beweisen konnten, ging die Kammer im Urteil davon aus, dass "es sich sämtlich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt". Die Vorwürfe waren hochgekocht, nachdem Hüber in der GdP-Hauszeitschrift nahegelegt hatte, dass eine Stimme für die in Teilen rechtsextreme AfD mit dem Eid eines Beamten auf das Grundgesetz unvereinbar sei. "Apollo News" und "Nius" kündigten Berufung an, Axel K. und die "Bild"-Zeitung ließen das offen.