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Zum Schutz von Fledermäusen Bundesverwaltungsgericht stoppt Weiterbau der A20

Naturschützer dürfte es freuen: An der A20 kann ab Bad Segeberg in Schleswig-Holstein vorläufig nicht weitergebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht sieht den Schutz der dort lebenden Fledermaus-Bestände nicht gewährleistet. Der Baustopp hat nicht nur regionale Bedeutung, denn die Autobahn gehört zum transeuropäischen Verkehrsnetz der EU.
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