
17.04.2019 18:43 Uhr – 01:29 min
80.000 Eigenbedarfskündigungen im Jahr Härtefallklausel schützt Mieter nur bedingt
Wohnungseigentümer können Mietern den Vertrag kündigen, indem sie Eigenbedarf geltend machen. Betroffenen bleibt meist keine andere Wahl, als auszuziehen. Unter Verweis auf einen Härtefall können die sich zwar wehren, doch die Kriterien dafür sind oft unklar.
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