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80.000 Eigenbedarfskündigungen im Jahr Härtefallklausel schützt Mieter nur bedingt

Wohnungseigentümer können Mietern den Vertrag kündigen, indem sie Eigenbedarf geltend machen. Betroffenen bleibt meist keine andere Wahl, als auszuziehen. Unter Verweis auf einen Härtefall können die sich zwar wehren, doch die Kriterien dafür sind oft unklar.
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