
27.12.2017 08:51 Uhr – 00:48 min
Das Zauberwort heisst: Kulanz Nach den Feiertagen ist vor dem Umtausch
Eine andere Ware, einen Gutschein oder Bargeld: Auch mit Kassenbon sind Händler nicht zum Umtausch verpflichtet. Einen Anspruch auf Umtausch gibt es nicht. Nur in einem Fall gilt eine gesetzliche Garantie.