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Das Zauberwort heisst: KulanzNach den Feiertagen ist vor dem Umtausch
27.12.2017, 08:51 UhrEine andere Ware, einen Gutschein oder Bargeld: Auch mit Kassenbon sind Händler nicht zum Umtausch verpflichtet. Einen Anspruch auf Umtausch gibt es nicht. Nur in einem Fall gilt eine gesetzliche Garantie.
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