Panorama

Obdachlosen in Darmstadt getötet Gericht verurteilt 15-jährigen Mörder zu Höchststrafe

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Der 15-Jährige und sein 18-jähriger Bruder überfielen ihr Opfer auf dem Darmstädter Luisenplatz.

Der 15-Jährige und sein 18-jähriger Bruder überfielen ihr Opfer auf dem Darmstädter Luisenplatz.

(Foto: picture alliance/dpa/Marc Wickel)

Ein 15-Jähriger überfällt mit seinem Bruder einen Obdachlosen in Darmstadt. Nach einem ersten Polizeieinsatz rastet der Jugendliche aus und bringt den Obdachlosen um. Das Gericht geht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus und spricht die Höchststrafe aus.

Das Landgericht im hessischen Darmstadt hat einen 15-Jährigen wegen Mordes an einem Obdachlosen zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt. Er erhielt damit die nach deutschen Recht mögliche Höchststrafe in Prozessen gegen Jugendliche, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Der Angeklagte wurde zudem wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Seinen 18-jährigen Bruder verwarnte das Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung. Er muss gemeinnützige Arbeit leisten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Brüder im November in Darmstadt gemeinsam Alkohol tranken und dabei beschlossen, den Obdachlosen auf dem Luisenplatz zu überfallen. Dabei stahlen sie dem Mann zunächst zwei Geldbörsen. Daraufhin rückte die Polizei das erste Mal aus.

Eine Überwachungskamera bewies, wie der 15-Jährige aus Wut massiv auf sein Opfer einschlug und eintrat, nachdem die Polizei wieder abgerückt war. Dabei sprang er mehrfach auf den Obdachlosen, als dieser bereits auf dem Boden lag. Der Mann erlag nur einen Tag später seinen Verletzungen.

Mit dem Urteil ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte in ihrem Plädoyer neun Jahre und zehn Monate Jugendhaft wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte wegen Totschlags achteinhalb Jahre Jugendhaft gefordert. Der 18-jährige Bruder war ursprünglich auch wegen Raubes angeklagt gewesen. Dieser Vorwurf habe im Prozess nach Angaben des Gerichtssprechers nicht bestätigt werden können.

Quelle: ntv.de, gri/AFP

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