Panorama

Prozessauftakt in Offenburg23-Jähriger drohte mit Anschlag auf Disco

20.07.2017, 16:33 Uhr
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Nach der Anschlagsdrohung im März räumten Polizeibeamte eine Disco (Archivbild). (Foto: picture alliance / Lukas Habura/)

In einem Facebook-Chat droht ein 23-Jähriger im März mit einem Anschlag auf eine Diskothek und ruft in Videos "Allahu akbar" - deshalb steht er nun in Offenburg vor Gericht. Wegen seines Drogenkonsums soll der Angeklagte psychisch krank sein.

Rund vier Monate nach einer Anschlagsdrohung auf eine Diskothek im badischen Offenburg hat der Prozess gegen einen heute 23-Jährigen begonnen. Der aus der islamisch geprägten russischen Teilrepublik Tschetschenien stammende Mann habe im März in einem Chat im Internet einen Anschlag auf eine Diskothek angedroht und einen islamistischen Hintergrund genannt, sagte der Staatsanwalt zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Offenburg.

Die Drohung löste einen Großeinsatz der Polizei aus, die Diskothek mit 300 Besuchern wurde geräumt. Zu einem Anschlag kam es nicht, die Polizei nahm den Mann wenige Stunden nach der Drohung fest. Die Staatsanwaltschaft will die Unterbringung des vorbestraften Mannes in der Psychiatrie erreichen. Werde er nicht behandelt, sei mit Blick auf die von ihm geäußerte islamistische Einstellung und Gewaltbereitschaft auch mit Gewalttaten zu rechnen, sagte Staatsanwalt Manuel Graulich. Unter anderem wegen Drogenkonsums leide der Mann unter einer psychischen Krankheit.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte in mehreren Videos in dem Facebook-Chat wiederholt "Allahu akbar" - arabisch für "Gott ist groß" - geschrien und die baldige Ermordung mehrerer Menschen aus religiösem Hass heraus angekündigt. Die Drohungen erfolgten den Angaben zufolge in einem geschlossenen Facebook-Chat, dem damals laut Gericht rund 33.000 Mitglieder angehörten.

Angeklagter hatte keine Waffen

Der Angeklagte, der zuletzt in Straßburg lebte, äußerte sich zum Prozessauftakt nur zu seiner Person. Zur Sache machte er keine Angaben. Er ist der Störung des öffentlichen Friedens angeklagt. Die Polizei hatte damals den Angaben zufolge Hinweise auf den Chat bekommen. Die Ermittler reagierten darauf mit einem Großeinsatz, an dem mehr als 400 Beamte beteiligt waren.

Der Angeklagte hatte damals keine Waffen oder anderen gefährlichen Gegenstände dabei, eine schwere Gewalttat sei ihm laut Ermittlern nicht möglich gewesen. Das Urteil wird für Anfang August erwartet.

Quelle: dpa/ftü

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