Panorama

Pflegebedürftige Ehefrau getötet 79-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Der Senior war vor Gericht geständig und zeigte Reue.

Der Senior war vor Gericht geständig und zeigte Reue.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im Januar erdrosselt ein Mann seine 84 Jahre alte Ehefrau, die er zuvor viele Jahre lang gepflegt hat. Ein Gericht in Baden-Württemberg verurteilt den 79-Jährigen jetzt zu einer Haftstrafe von drei Jahren.

Ein 79-jähriger Mann ist vor dem Landgericht Mosbach in Baden-Württemberg zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine pflegebedürftige Frau aus Überforderung und Verzweiflung getötet hat.

In seinem von der Verteidigerin verlesenen Geständnis gab der Senior an, seine fünf Jahre ältere Frau habe eine vereinbarte Aufnahme in ein Pflegeheim unerwartet abgelehnt. Er sei in eine Schockreaktion geraten und habe aus dem Wissen heraus, dass er nicht weiter in der Lage sei, die 84-Jährige zu pflegen, diese getötet. Dass er sie mit einem Seil erdrosselt habe, daran erinnere er sich nicht mehr. Anschließend habe er ihr am linken Arm die Pulsadern aufgeschnitten, um sicherzustellen, dass sie tot sei.

Körperlich und psychisch zermürbt

Das Paar war 58 Jahre lang verheiratet und zog gemeinsam drei Söhne groß. Die Richter gingen von einem Totschlag in minder schwerem Fall aus. Die Schuldfähigkeit des von langjähriger Pflege körperlich und psychisch zermürbten Mannes sei beeinträchtigt gewesen.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft auf viereinhalb Jahre Haft plädiert. Die Verteidigerin strebte eine Bewährungsstrafe an. In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, der die Verhandlung gefasst verfolgte: "Ich bereue diese Sache sehr und würde sie gern rückgängig machen." Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Quelle: ntv.de, nan/dpa

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