Panorama

Körperverletzung frei erfunden Aktivisten nach Gemälde-Angriff freigesprochen

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"Der Wanderer über dem Nebelmeer" gehört zu den bekanntesten Gemälden von Caspar David Friedrich.

"Der Wanderer über dem Nebelmeer" gehört zu den bekanntesten Gemälden von Caspar David Friedrich.

(Foto: picture alliance / Britta Pedersen/dpa)

Im März machen sich zwei Aktivistinnen an dem bekannten "Wanderer"-Gemälde von Caspar David Friedrich zu schaffen. Ein Wachmann kommt ihnen jedoch zuvor und behauptet, Opfer eines Angriffs geworden zu sein. Das Gericht sieht das anders und kann die Motivation der Frauen nachempfinden.

Rund fünf Monate nach einem versuchten Angriff auf ein Caspar-David-Friedrich-Gemälde in Hamburg sind die beiden Klimaaktivistinnen frei gesprochen worden. Die Richterin am Amtsgericht Hamburg sprach die beiden Mitglieder der Gruppe Letzte Generation vom Vorwurf der versuchten gemeinschädlichen Sachbeschädigung und der gefährlichen Körperverletzung frei. Auch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigerinnen hatten einen Freispruch beantragt.

Am 19. März hatten die beiden Frauen im Alter von 41 und 57 Jahren versucht, das durch eine Glasscheibe geschützte Gemälde "Wanderer über dem Nebelmeer" von Caspar David Friedrich mit einem mitgebrachten, düster abgewandelten Bild zu überkleben. Ein Wachmann hatte die Aktion jedoch verhindert, indem er sich schützend vor das Gemälde stellte. Anschließend hatten die beiden Aktivistinnen das Plakat, das eine zerstörte, brennende Landschaft hinter dem Wanderer zeigt, stattdessen auf den Boden gelegt und mit Asche bestreut. Das Gemälde "Der Wanderer über dem Nebelmeer" zeigt als Landschaft im Hintergrund Berge der Sächsischen Schweiz. Diese stammte nach Angaben der Aktivisten aus der Sächsischen Schweiz, wo es im vergangenen Jahr schwere Waldbrände gegeben hatte. Sie wollten demnach mit ihrer Aktion auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam machen.

Bei der Polizei hatte der Wachmann angegeben, die Frauen hätten ihn verletzt. Die Richterin sagte, die Angaben des Wachmannes seien widersprüchlich. Außerdem habe ein ungeschnittenes Video, das die Aktion zeige, bewiesen, dass die Frauen niemanden angegriffen hätten. "Ich finde ihre Motivation menschlich nachvollziehbar", sagte die Richterin. Beim nächsten Mal sollten die Aktivistinnen jedoch bedenken, dass ihre Aktionen auch Auswirkungen auf Dritte hätten. Außerdem habe das Gemälde beschädigt werden können.

Quelle: ntv.de, lno/dpa

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