Tödlicher Radunfall in Berlin Angreifer von Betonmischer-Fahrer soll in Psychiatrie
03.01.2023, 13:55 Uhr
Der tödliche Unfall mit dem Betonmischer und einer Radfahrerin löste heftige Debatten um Straßenblockaden von Klima-Aktivisten aus.
(Foto: picture alliance/dpa)
Als Ende Oktober der Fahrer eines Betonmischers eine Radfahrerin tödlich verletzt, wird auch der Fahrer selbst angegriffen. Ein 48-Jähriger stach ihm unmittelbar nach dem Unfall mit einem Messer in die Brust. Offenbar soll er unter einer schweren psychischen Erkrankung leiden.
Zwei Monate nach einer Messerattacke auf den Fahrer eines Betonmischfahrzeugs, der unmittelbar zuvor in Berlin eine Radfahrerin erfasste, strebt die Staatsanwaltschaft eine Psychiatrieeinweisung für den Verdächtigen an. Eine entsprechende Antragsschrift sei beim Berliner Landgericht eingereicht worden, teilte die Anklagebehörde mit. Demnach gibt es Anhaltspunkte für eine schwere psychische Erkrankung des 48-Jährigen.
Der Obdachlose stach unmittelbar nach dem Unfall vom 31. Oktober dem Fahrer des Betonmischers ein Messer in die Brust, während sich Rettungskräfte um die unter seinem Fahrzeug eingeklemmte Radfahrerin kümmerten. Der 64-jährige Fahrer erlitt dadurch schwere Verletzungen.
Die 44-jährige Radfahrerin starb einige Tage später im Krankenhaus. Der Unfall löste Debatten aus, weil ein Spezialfahrzeug der Feuerwehr wegen einer Straßenblockade von Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation im Stau stand und verspätet zum Unfallort kam. Die Polizei stellte gegen zwei Aktivisten Strafanzeige unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung.
Der Verdächtige flüchtete nach seiner Attacke auf den Fahrer, wurde aber einige Tage später gefasst. Wegen Hinweisen auf eine Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung kam er anschließend bereits vorläufig in eine psychiatrische Spezialklinik statt in Untersuchungshaft.
Laut Staatsanwaltschaft untermauerte ein inzwischen erstelltes vorläufiges Gutachten den Verdacht der Schuldunfähigkeit, weshalb sie nun in einem sogenannten Sicherungsverfahren eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt. Über die Verfahrenseröffnung muss das Gericht entscheiden. Die Ermittlungen gegen die von der Polizei angezeigten Aktivisten dauern der Staatsanwaltschaft zufolge derweil noch an.
Quelle: ntv.de, vmi/AFP