Panorama

Kein Loveparade-ProzessAnklage scheitert an miesem Gutachten

05.04.2016, 15:09 Uhr
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Bei der Veranstaltung war Panik ausgebrochen, 21 Menschen starben, viele wurden verletzt und schwer traumatisiert. (Foto: dpa)

Sechs Bedienstete der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter der Loveparade-Veranstalterfirma sollten sich wegen der Katastrophe im Jahr 2010 verantworten. Doch dazu kommt es nun nicht. Schuld ist offenbar ein schlechtes Gutachten.

Das Landgericht Duisburg hat ausführlich begründet, warum es im Fall der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten die Eröffnung eines Strafprozesses abgelehnt hat. Landgerichtspräsident Ulf-Thomas Bender übte dabei vor allem scharfe Kritik an dem der Anklage zugrunde liegenden Sachverständigengutachten des britischen Panikforschers Keith Still.

Die Arbeit des Professors aus Manchester weise zahlreiche gravierende inhaltliche und methodische Mängel auf. So sei unklar, mit wievielen Besuchern der Loveparade am 24. Juli 2010 die Behörden und die Veranstalter gerechnet hatten und wieviele es dann tatsächlich waren. Außerdem treffe Still in seinem Gutachten einander widersprechende Aussagen, er habe das vorliegende Material zudem nicht sorgfältig und wegen seiner fehlenden Sprachkenntnisse auch nicht selbst gesichtet. Auch auf Nachfragen des Gerichts hin, seien viele Fragen offen geblieben.

Bender wies darauf hin, dass es zusätzlich zu diesen Fehlern große Bedenken gegeben habe, ob Still wirklich unparteiisch ist. Es habe bereits Ankündigungen für Befangenheitsanträge gegeben. Dies liege unter anderem daran, dass Still nach der Abgabe seines Gutachtens in verschiedenen Vorträgen immer wieder "unsachliche Äußerungen" zum Hergang des Unglücks gemacht habe. Er habe sich dabei auf bestimmte Unglücksursachen festgelegt, ohne auch andere Abläufe in Erwägung zu ziehen.

Keine Verurteilung wahrscheinlich

Die Anklage stützte sich ganz wesentlich auf das Gutachten des Briten. Still hatte darin Fehler bei der Planung, der Genehmigung und der Durchführung der Loveparade ausgemacht. Wegen des mangelhaften Gutachtens sei es unmöglich gewesen, die Vorwürfe der Anklage zu beweisen. Damit war eine Verurteilung der sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters nicht wahrscheinlich. Deshalb habe das Gericht sich gezwungen gesehen, die Eröffnung eines Hauptverfahrens abzulehnen. Diese Entscheidung, so betonte Bender, sei aber noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Duisburg legte bereits Beschwerde ein. "Diese Tragöde lässt niemanden kalt. Sie berührt uns alle - auch mich persönlich und auch die mit der Sache befassten Richterinnen und Richter", sagte Bender ausdrücklich.

Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) lenkte den Blick auf die Opfer und Hinterbliebenen der Katastrophe. "Sie alle werden heute schwer tragen an der Entscheidung des Gerichts", sagte das Stadtoberhaupt laut einer Pressemitteilung. Mit Blick auf das vom Landgericht kritisierte Gutachten des Panikforsches sagte er: "Wer seinen Sohn, seine Tochter, sein Liebstes verloren hat, der fragt nicht nach Verfahrensfehlern oder danach, warum ein Gutachten verwertbar ist oder nicht."

Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft äußerte ihr Bedauern, dass es zur Loveparade-Katastrophe keinen Strafprozess geben soll. Sie achte die Unabhängigkeit der Justiz, sagte die SPD-Politikerin in Düsseldorf. Sie wolle aber "als Mensch Hannelore Kraft" zum Ausdruck bringen, dass dieser Schluss für sie "schwer zu begreifen" sei. Die von ihr 2010 in ihrer Trauerrede für die 21 Todesopfer geforderte lückenlose Aufklärung scheine nun in weite Ferne zu rücken.

Quelle: ntv.de, sba

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