Abrechnungsbetrug in Bayern Arzt wegen Tausender fingierter Hausbesuche angeklagt
22.09.2025, 14:15 Uhr Artikel anhören
Binnen drei Jahren hat der Arzt 6000 Hausbesuche abgerechnet, die nicht stattgefunden haben sollen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ein Arzt in Bayern rechnet über drei Jahre hinweg Tausende Hausbesuche ab. Die Kassenärztliche Vereinigung wird skeptisch und prüft nach. Es stellt sich heraus, dass viele Besuche nie stattfanden. Es könnte ein Millionenschaden entstanden sein.
Ein Arzt in Bayern soll durch Abrechnungsbetrug einen Schaden von mindestens 1,6 Millionen Euro verursacht haben. Der Mediziner aus dem niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau habe unter anderem in 6000 Fällen Hausbesuche abgerechnet, obwohl er die Patienten nicht persönlich aufgesucht habe, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg mit. Sie erhob Anklage wegen Betrugs in 13 Fällen gegen den Beschuldigten.
Anlass für die Ermittlungen war eine Anzeige der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), für die der Beschuldigte als sogenannter Poolarzt arbeitete. Ein Poolarzt übernimmt Bereitschaftsdienste und rechnet sie bei der KVB ab. Als die KVB zahlreiche Auffälligkeiten bei den Abrechnungen feststelle und Anzeige erstattete, nahm die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) Ermittlungen auf.
Wie der BR im März berichtete, wurden sieben Objekte durchsucht. Dabei wurden Datenträger und Unterlagen sichergestellt. Außerdem seien Bargeld und Goldbarren im Wert von 300.000 Euro einbehalten sowie ein hochwertiges Auto gepfändet worden. Bei der Festnahme des Arztes im März gingen die Ermittler laut BR noch von einem entstandenen Schaden von 952.000 Euro aus.
Der Arzt soll die Leistungen zwischen dem dritten Quartal 2021 und dem dritten Quartal 2024 falsch abgerechnet haben. Neben den fingierten Hausbesuchen soll er in 600 weiteren Fällen Patienten zwar telefonisch beraten, anschließend aber Leistungen abgerechnet haben, bei denen eine persönliche Anwesenheit vorausgesetzt gewesen wäre. Der Mediziner sitzt seit März 2025 in Untersuchungshaft. Die ZGK strebt neben der Bestrafung des Beschuldigten eine Einziehung der offenen Schadensbeträge an.
Quelle: ntv.de, als/AFP