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Staufen-Urteile BGH will Prüfung der Sicherungsverwahrung

09.05.2019, 17:19 Uhr
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Im Fall Staufen handelte es sich um schweren sexuellen Missbrauchs eines Jungen. (Foto: picture alliance/dpa)

Der Bundesgerichtshof hebt im Missbrauchsfall von Staufen zwei Urteile teilweise auf. Es geht dabei um die Frage der Sicherungsverwahrung der Verurteilten. Beide Fälle müssten in diesem Punkt neu entschieden werden.

Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Urteile teilweise aufgehoben. Dabei geht es wesentlich nur um die Frage der Sicherungsverwahrung. Die Schuldsprüche an sich sind rechtskräftig. Das Gericht habe bei der Beurteilung, ob es sich bei den verurteilten 51 und 34 Jahre alten Männern um Hangtäter handelt, Rechtsfehler begangen, sagte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

"In beiden Verfahren ist daher nochmals über die Frage der Unterbringung der Angeklagten in der Sicherungsverwahrung zu verhandeln (...). Die Schuldsprüche der Urteile waren in beiden Verfahren nicht angefochten und sind daher rechtskräftig", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichtshofes.

Der 51-Jährige war unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Jungen zu acht Jahren Haft verurteilt worden, der 34-Jährige zu zehn Jahren. Beide hatten gestanden, einen heute zehn Jahre alten Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. In beiden Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, um Sicherungsverwahrung zu erreichen. In einem der zwei Fälle ging auch der Verurteilte in Revision.

Der in Staufen lebende Junge war laut Gericht mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten Männern aus dem In- und Ausland zum Vergewaltigen überlassen worden. Es gab in dem Fall acht Urteile.

Quelle: sgu/dpa

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