39-Jährige verabreichte MethadonBabysitterin muss nach Säuglingstod in Haft

Um sie ruhigzustellen, verabreicht eine Babysitterin aus Berlin ihren beiden Schützlingen Methadon. Kurz darauf ist eines der Babys tot. Nun wird die 39-Jährige verurteilt. Das Argument der Verteidigung, die Ersatzdroge sei "irgendwie in den Mund des Säuglings gekommen", lässt das Gericht nicht gelten.
Nach dem Methadon-Tod eines zehn Wochen alten Säuglings in Berlin ist seine damalige Babysitterin zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach die 39-Jährige unter anderem der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Angeklagte habe dem Kind im Februar 2019 die Ersatzdroge Methadon verabreicht und dabei auch deren Gefährlichkeit erkannt, begründete die Vorsitzende Richterin. Der Junge, ein Zwilling, sei wenige Stunden später an einer Vergiftung gestorben.
Die Angeklagte sei bereits vor Antritt ihrer Nachtschicht bei den Zwillingen müde gewesen, hieß es weiter im Urteil. Sie habe beiden Babys Methadon gegeben, um sie ruhigzustellen. "Sie wollte es sich leichter machen." Das kleine Mädchen habe die Wirkung des verabreichten Methadons ausgeschlafen.
Mehrere Indizien hätten zum Schuldspruch geführt, so das Gericht. Die 39-Jährige habe die Babys in der Nacht vor dem Tod des Jungen allein betreut. Erste Symptome seien am Morgen aufgetreten. Die Mutter der Kinder habe in einem anderen Zimmer geschlafen. Methadon habe der Angeklagten zur Verfügung gestanden - als Ersatzdroge. Die Angeklagte habe auch Täterwissen offenbart. Als die Todesursache noch nicht bekannt gewesen sei, habe sie gegenüber einer Zeugin von einer Methadon-Vergiftung gesprochen.
Laut Anklage sollen dem Jungen mindestens 0,125 Milligramm Methadon verabreicht worden sein. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von siebeneinhalb Jahren Gefängnis gefordert. Die Verteidiger verlangten Freispruch. Ein absichtliches Verabreichen sei nicht nachgewiesen worden, so eine Anwältin. Es handele sich um eine "winzige Menge, die irgendwie in den Mund des Säuglings gekommen ist". Die deutsche Angeklagte ist seit vier Monaten inhaftiert. Mit Rechtsmitteln gegen das Urteil wird gerechnet.