Panorama

Prozess um tödliches Autorennen Beide Unfallfahrer zu Haftstrafen verurteilt

Illegale Autorennen resultieren oft in Unfällen. Im Fall von Hamburg endet die Fahrt tödlich.

Illegale Autorennen resultieren oft in Unfällen. Im Fall von Hamburg endet die Fahrt tödlich.

(Foto: picture alliance / Paul Zinken/d)

Ende 2015 liefern sich zwei Fahrer in Hamburg ein illegales Autorennen. Es kommt zum Crash, bei dem ein Beifahrer sein Leben verliert. Wegen fahrlässiger Tötung verurteilt das Landgericht nun beide Raser zu Haftstrafen.

Nach einem Autorennen mit tödlichem Ausgang in Hamburg hat das Landgericht zwei Fahrer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ein mehrfach vorbestrafter 32-Jähriger muss ein Jahr und sechs Monate in Haft, wie ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung mitteilte.

Ein 30-Jähriger, dessen Auto gegen einen Laternenmast geprallt war, erhielt zwei Jahre auf Bewährung. In seinem Auto starb ein Mitfahrer. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht haben. Gegen das Urteil in zweiter Instanz kann Revision eingelegt werden.

Die beiden Deutschen waren Ende 2015 mit mehreren Beifahrern nachts auf dem Weg zu einer Disco. Laut Gericht forderte der heute 32-Jährige den anderen Fahrer durch dichtes Auffahren, Lichthupe und mehrfaches Überholen zu einer Wettfahrt auf. Bei der Verfolgungsjagd verlor der angetrunkene, heute 30-jährige Mann dann auf regennasser Straße die Kontrolle über seinen Wagen und krachte gegen einen Laternenmast.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek die beiden Angeklagten 2016 zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Fahrer und die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Der Unfallfahrer habe in dem Prozess jetzt ein Geständnis abgelegt und die Familie des Toten um Entschuldigung gebeten, berichtete der Gerichtssprecher. Zuletzt waren illegale Wettrennen mehrfach vor Gericht gelandet. Seit Oktober sieht das Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Haft für verbotene Autorennen vor.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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