Panorama

Persönlichkeitsrecht verletzt Berlin muss nach Bordell-Razzia Schadenersatz zahlen

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Das Bordell war am 14. April 2016 von einem Großaufgebot von 900 Polizisten, Zollfahndern und Staatsanwälten durchsucht worden.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Razzia im "Artemis" im April 2016 war eine der spektakulärsten im Berliner Rotlichtmilieu. Doch die Vorwürfe, etwa der Steuerhinterziehung und des Menschenhandels, fielen später in sich zusammen. Die Betreiber des Bordells haben nun Erfolg mit einer Klage gegen das Land Berlin.

Mehr als fünfeinhalb Jahre nach einer spektakulären Razzia im Großbordell "Artemis" muss das Land Berlin Schadenersatz an die beiden Betreiber bezahlen. Das Kammergericht sprach ihnen in einem Berufungsprozess jeweils 50.000 Euro nebst Zinsen zu.

Die Betreiber hatten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich bei einer Pressekonferenz anlässlich der Razzia vorverurteilend geäußert zu haben. Sie klagten daraufhin gegen das Land. Das Landgericht wies die Klage ab, das Kammergericht als zweite Instanz gab ihnen jedoch recht.

Die Betreiber seien von den Äußerungen der Anklagebehörde in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden, begründete das Gericht seine Entscheidung. Für diese Amtspflichtverletzung stehe ihnen Schadenersatz zu.

Verdacht auf Verbindung mit Hells Angels

Das Bordell war am 14. April 2016 von einem Großaufgebot von 900 Polizisten, Zollfahndern und Staatsanwälten durchsucht worden. Danach hatte die Staatsanwaltschaft von direkten Verbindungen zur organisierten Rocker-Kriminalität, Ausbeutung von Prostituierten und Gewaltanwendung im "Artemis" gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Verdacht, dass dem Bordell Prostituierte durch Mitglieder der Rockerbande Hells Angels zugeführt würden.

Den Betreibern wurde vorgeworfen, 17,5 Millionen Euro Sozialabgaben hinterzogen zu haben. Der damalige Berliner Oberstaatsanwalt Andreas Behm zog gar einen Vergleich mit dem Gangster Al Capone im Chicago der 20er Jahre. Doch später stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die "Artemis"-Betreiber wegen des Verdachts der Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei und Beihilfe zum Menschenhandel ein. Auch Vorwürfe von unter anderem Steuerhinterziehung fielen später in sich zusammen.

Die Rechtsanwälte der "Artemis"-Betreiber machten der Staatsanwaltschaft bereits 2016 schwere Vorwürfe. Äußerungen der Ankläger "dürften den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen", teilten sie mit. "Man könnte meinen, dass auch politische Ziele hinter dem brachialen Vorgehen gegen das Artemis stehen."

Quelle: ntv.de, lve/AFP/dpa

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