Panorama

Neue Regelung in der Hauptstadt Berlin will ÖPNV-Messerverbot auf ganz Deutschland ausweiten

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Auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen dürfen nicht mitgeführt werden.

Auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen dürfen nicht mitgeführt werden.

(Foto: IMAGO/Sabine Gudath)

In Berlin wird in Kürze das Mitführen von Messern und Waffen im öffentlichen Nahverkehr verboten. Innensenatorin Iris Spranger glaubt an viele positive Effekte und will andere Bundesländer von der Einführung der Maßnahme überzeugen.

Das neue Berliner Waffen- und Messerverbot in allen Bussen und Bahnen sollte aus Sicht der Innensenatorin Iris Spranger auf ganz Deutschland ausgeweitet werden. Ihr Ziel sei "ein Schulterschluss aller Bundesländer für ein deutschlandweites Waffen- und Messerverbot im ÖPNV", sagte die SPD-Politikerin. "Dazu bin ich mit meinen Amtskolleginnen und -kollegen im Gespräch." Auch bei der Innenministerkonferenz werde sie weiter intensiv dafür werben.

In allen Berliner S-Bahnen, U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen sind ab Donnerstag Messer und andere Waffen künftig verboten. Damit wollen Senat und Polizei die Gewaltkriminalität eindämmen. Dazu erklärte Spranger, das sei in der Hauptstadt der dringend notwendige nächste Schritt. "Was punktuell an den drei Waffen- und Messerverbotszonen am Kottbusser Tor, dem Görlitzer Park und dem Leopoldplatz funktioniert, wird nun flächendeckend in der ganzen Stadt für mehr Sicherheit sorgen."

Polizei kann verdachtsunabhängig kontrollieren

Laut Spranger wird die Arbeit der Polizei erleichtert. Sie kann durch die neue Rechtslage, unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten, kontrollieren, ob jemand zum Beispiel auf einem Bahnhof eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt. Gefundene Messer oder Dosen mit Pfefferspray können dann beschlagnahmt werden.

Unter das Waffenverbot fallen neben Messern aller Art auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Besonders im Fokus sind Messer, die in bestimmten Kreisen oft bei jungen Männern beliebt sind, wie Klappmesser und Springmesser. Die betroffenen Orte sind die Verkehrsmittel und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, also Bahnen und Busse sowie Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und Zugänge.

Für bestimmte Berufsgruppen gelten Ausnahmen: Polizei und Feuerwehr - oder auch für Köche oder andere Gastronomen, die Messer zur Arbeit mitnehmen. Auch Messer, die neu gekauft wurden und noch verpackt transportiert werden, sind nicht verboten.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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