Justizbehörde erhebt AnklageBerliner soll Dutzende Frauen betäubt und vergewaltigt haben

Einem 68-jährigen Mann aus Berlin wird vorgeworfen, viele Frauen sediert, vergewaltigt und gefilmt zu haben. Die Staatsanwaltschaft der Hauptstadt geht von 58 mutmaßlichen Opfern aus. Ob es zum Prozess kommt, ist noch offen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Serienvergewaltiger erhoben. Der mittlerweile 68 Jahre alte Elektriker soll viele Frauen sediert, vergewaltigt und davon Videoaufnahmen gemacht haben, wie die Anklagebehörde mitteilte. Angeklagt ist er zunächst wegen 22 Vergewaltigungen an 14 Frauen. Die Staatsanwaltschaft geht aber von deutlich mehr Fällen aus.
Der Beschuldigte soll die Frauen, die er auf Online-Datingplattformen kennenlernte, mit Schlafmittel und Alkohol sediert und dann vergewaltigt haben. Die bereits vernommenen Frauen konnten sich laut Staatsanwaltschaft an die Taten nicht erinnern und erfuhren erst bei den Ermittlungen durch die Tatvideos davon. Angeklagt ist der Mann wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall, gefährlicher Körperverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
Auf die Spur kamen die Ermittler dem Mann durch einen Hinweis von der Polizei in Niedersachsen. Diese ermittelten gegen einen mittlerweile gestorbenen Mann wegen ähnlicher Vorwürfe und stießen in seinem Chatverlauf auf den Berliner Verdächtigen. Daraufhin durchsuchten die Behörden in der Hauptstadt dessen Wohnung. Auf den dabei beschlagnahmten Datenträgern entdeckte ein Forensiker nach etwa einem Jahr die Videos.
Die Staatsanwaltschaft geht von 58 mutmaßlichen Opfern aus. Allerdings konnten zehn von ihnen noch nicht identifiziert werden, in drei Fällen ergab sich der Anklagebehörde zufolge zudem kein hinreichender Tatverdacht. Hinsichtlich 30 bereits namentlich bekannter Frauen laufen die Ermittlungen noch in einem gesonderten Verfahren.
Im Fall einer Frau, die 36 Mal in den Jahren 2010 bis 2014 von dem 68-Jährigen vergewaltigt worden sein soll, musste das Verfahren laut Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Hierbei konnte eine Gewaltanwendung in Form einer Sedierung anhand der Videos nicht sicher festgestellt werden, weshalb die Fälle als verjährt gelten. Anders als Vergewaltigungen mit Gewaltanwendung, bei denen eine 20-jährige Verjährungsfrist gilt, verjähren derartige Taten bereits nach fünf Jahren.
Das Landgericht Berlin muss entscheiden, ob es die Anklage zulässt und wann es zum Prozess kommen soll. Die Staatsanwaltschaft strebt nach eigenen Angaben neben der Verurteilung des Mannes auch eine Anordnung der Sicherungsverwahrung nach einer Haftstrafe an.