Panorama

"Den töte ich zum Schluss"Böhmermann geht gegen Populisten vor

28.04.2017, 21:27 Uhr
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Jan Böhmermanns will nicht als Werbegesicht für Merchandising-Artikel von Pro Deutschland dienen. (Foto: picture alliance / Oliver Berg/d)

Über ihre Website vertreibt die Kleinpartei Pro Deutschland ein T-Shirt mit dem Konterfei von Jan Böhmermann - und inszeniert ihn als potenzielles Opfer eines mordlustigen Recep Tayyip Erdogan. Doch der Satiriker kann darüber ganz und gar nicht lachen.

TV-Satiriker Jan Böhmermann geht rechtlich gegen die Verbreitung eines T-Shirts vor, das sein Bild zeigt und den Kommentar "Der ist lustig. Den töte ich zum Schluss". Darunter findet sich die "Unterschrift" des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Beim Landgericht Berlin hat Böhmermann eine einstweilige Verfügung gegen die rechtspopulistische Partei Pro Deutschland erwirkt, die das T-Shirt verbreitet hat. Das bestätigte Böhmermanns Anwalt Torben Düsing.

"Herr Böhmermann steht als Werbegesicht für Merchandising-Artikel von Pro Deutschland nicht zur Verfügung", so Düsing. "Er will nicht, dass politische Parteien mit seiner Person Geld verdienen." Die Partei kündigte an, es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, aus Rücksicht auf die möglichen Prozesskosten. "Wir haben deshalb heute das streitgegenständliche T-Shirt von unserer Internetseite gelöscht."

Böhmermann hatte im März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" ein Schmähgedicht über Erdogan vorgetragen, in der er das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung brachte. Die türkische Regierung hatte daraufhin rechtliche Schritte gegen den TV-Satiriker wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes verlangt. Das Bundeskabinett beschloss infolge dessen, die Majestätsbeleidigung als Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Zuletzt hatte das Hamburger Landgericht in einem zivilen Rechtsstreit geurteilt, dass Böhmermann die strittigen Passagen mit sexuellem Bezug und sonstige Schmähungen nicht wiederholen darf. Harmlose Passagen sind aber weiterhin erlaubt.

Quelle: jug/dpa

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