Panorama

Wirbel um heimliche Tonaufnahme Bringt Mitschnitt Wende in Abou-Chaker-Prozess?

Nasser Abou-Chaker, der Bruder des Angeklagten, vor dem Gebäude des Berliner Landgerichts zu Beginn des Prozesses 2020.

Nasser Abou-Chaker, der Bruder des Angeklagten, vor dem Gebäude des Berliner Landgerichts zu Beginn des Prozesses 2020.

(Foto: picture alliance / AA)

Ein vor Kurzem aufgetauchter Ton-Mitschnitt zwischen dem angeklagten Clanchef Abou-Chaker und Bushido bringt möglicherweise neue Perspektiven in den aufsehenerregenden Prozess. Anwälte des Rappers nennen die Aufnahme eine Fälschung.

Im Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido steht ein angebliches Tondokument der beiden im Fokus. Der "Stern" hatte zunächst von dieser Aufnahme berichtet, die heimlich bei einem für das Verfahren entscheidenden Treffen des Musikers und seines langjährigen Managers angefertigt worden sein soll. Inzwischen liegt die Audiodatei dem Berliner Landgericht vor, wie der Vorsitzende Richter Martin Mrosk sagte. Er habe sie für alle Beteiligten vervielfältigen lassen. Zudem will das Gericht einen Sachverständigen einschalten, um die Authentizität der Aufnahme zu prüfen.

Für Bushidos Anwalt, Steffen Tzschoppe, ist die Sache klar: "Ich bin davon überzeugt, dass dies eine Fälschung ist", sagte er am Rande des Verfahrens. Seine mit Spannung erwartete Stellungnahme zu der Aufnahme, für die auch sein Mandant noch mal persönlich zum Prozess gekommen war, fand jedoch ein jähes Ende: Einer Schöffin ging es nicht gut. Nachdem ein Rettungssanitäter sich um sie gekümmert hatte, wurde der Verhandlungstag abgebrochen. Der Prozess soll nun am 14. Februar fortgesetzt werden.

Der Berliner Clanchef ist wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberische Erpressung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Seine Brüder sollen Mittäter gewesen sein. Die Anklage basiert im Wesentlichen auf den Aussagen von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi. Der 43-Jährige ist im Prozess Nebenkläger und hat als Zeuge an 25 Tagen - teils unter Tränen - über sein früheres Leben ausgesagt. Nach seiner Darstellung sollen Arafat Abou-Chaker und dessen Brüder ihn am 18. Januar 2018 eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben. Hintergrund soll gewesen sein, dass der Clanchef nicht akzeptiert habe, dass der Musiker die Geschäftsbeziehung aufgelöst hatte.

Laut des Berichts des Magazins "Stern" zeichnet die illegal aufgenommene Tonaufnahme jedoch ein anderes Bild. Seit deren Veröffentlichung hätten sich die Ereignisse überschlagen, schilderte Richter Mrosk. Er habe versucht, die Audiodatei beim "Stern" zu bekommen, der Verteidiger von Arafat Abou-Chaker sei jedoch schneller gewesen und habe einen USB-Stick bei Gericht abgegeben. Ungeklärt sei, woher diese Aufnahme stamme. Das Gericht bemühe sich nun, auch noch von dem Magazin die Datei zu bekommen. So solle geklärt werden, ob die Aufnahmen übereinstimmten. Ein Gutachter solle dann die Echtheit überprüfen.

Bushidos Anwalt mutmaßte, es könnten Aufnahmen zu der laut dem Bericht rund zweistündigen Datei zusammengeschnitten worden sein. Es sei bekannt, dass der angeklagte Clanchef häufig Gespräche aufgenommen habe. Auf seinem beschlagnahmten Handy seien 65 solcher illegalen Mitschnitte gefunden worden - die nun zur Diskussion stehende Datei aber nicht.

Prinzipiell ist eine heimliche Aufnahme von Gesprächen wie etwa ein mitgeschnittenes Telefonat nicht erlaubt und strafbar. Im Strafverfahren unterliegen solche Aufzeichnungen allerdings nicht automatisch einem sogenannten Beweisverwertungsverbot. Das zuständige Gericht muss jeweils abwägen, wie es mit solchen Aufnahmen umgeht.

Quelle: ntv.de, smu/dpa

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