Panorama

Urteil im "Gefriertruhenmord"Der freundliche Handwerker des Todes

18.04.2018, 19:39 Uhr
imageVon Sebastian Huld
96573850
Josef S. wird vielleicht nie wieder freikommen. (Foto: picture alliance / Maurizio Gamb)

Das Berliner Landgericht verhängt die höchstmögliche Strafe gegen Josef S. Er hat einen Rentner ermordet, zerstückelt und zehn Jahre seine Rente einkassiert. Das Verfahren entblößt einen Täter, vor dem sich selbst der Richter gruselt.

Als könnte er seinen Hals jetzt noch irgendwie aus der Schlinge ziehen: Aufmerksam lauscht Josef S. dem Plädoyer von Staatsanwalt Reinhard Albers, macht sich Notizen, schüttelt heftig den Kopf, wenn der Ankläger vermeintlich Falsches vorträgt. S. weiß, wenn Albers mit seinen Argumenten vor dem Landgericht Berlin überzeugt, geht der 56-Jährige für mehr als 15 Jahre hinter Gitter. Raubmord und besondere Schwere der Schuld wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor - und bekommt Recht. Noch am selben Tag verhängt der Vorsitzende Richter Peter Schuster eine lebenslange Haftstrafe gegen S. Er wird vielleicht nie wieder freikommen.

Nach mehr als sechs Monaten endet somit ein Verfahren, das sich nach Albers mit einem der "grausamsten, scheußlichsten und schrecklichsten Tötungsverbrechen, die sich in den letzten Jahren in Berlin ereignet haben", befasst. Tatsächlich ist das Medienecho auf diesen Prozess gewaltig, rührt der über zehn Jahre unentdeckt gebliebene Mord am Rentner Heinz N. doch an einer Grundangst der alternden Gesellschaft: im Alter vereinsamen und sterben, ohne dass es jemand merkt. Verschwinden und von niemandem vermisst zu werden: Ist das möglich? Ja, wie Josef S. schon vor dem Mord am Rentner Heinz N. wusste, für den er nun ins Gefängnis geht.

87522164
Josef K. lebte im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg. (Foto: picture alliance / Monika Skolim)

Das Gericht befasste sich nämlich nicht nur mit dem Tod von Heinz N., sondern auch mit dem Verschwinden von Irma K. Die im März 1924 geborene Frau war einmal Nachbarin von S. Irgendwann in den Jahren 2001, 2002 wurde sie scheinbar vom Erdboden verschluckt. Ihre Rente über 900 Euro monatlich aber floss weiter - auf das Konto von S. "Wir glauben nicht, dass sie als Hippie in Kalifornien lebt", stellt Schuster in seiner Urteilsbegründung fest. "Und selbst ein Hippie lässt sich die Rente überweisen."

Nein, die frühere Schneiderin sei vermutlich tot und S. wisse auch, was mit Irma K. geschehen sei. "Der Fall K. ist die Blaupause für den Mord an Herrn N.", sagt Schuster. S. habe gewusst, dass er die Rente von N. einheimsen könne, ohne dass jemand nach dem Verbleib des Senioren fragen würde. Monatlich kassierte er 2000 Euro ein. Insgesamt flossen 207.000 Euro in seine Tasche - inklusive Sparguthaben des Rentners.

Zweifel an Selbstmord-Ausrede

Das Geld vor Augen habe S. einige Monate nach dem natürlichen Ableben von Liese N. beschlossen, ihren hinterbliebenen Ehemann zu töten. Er muss irgendwie das Vertrauen von N. erlangt haben. Der als geizig aber vermögend beschriebene Ingenieur überwies dem notorisch verschuldeten Spieler S. schon im November 2006 mehrere tausend Euro. Eine Leihgabe, sagt S. Dann um Silvester 2006 zu 2007 herum stirbt N. durch einen Kopfschuss mit einer Kleinkaliberpistole. Ein Selbstmord, sagt S. Doch hieran zweifeln Gutachter, Zeugen, Anklage und schließlich auch das Schwurgericht, das den Fall verhandelt.

101707888
Der Prozess wurde von zahlreichen Medienvertretern verfolgt. (Foto: picture alliance / ---/dpa)

Was für ein Selbstmörder lässt sich wenige Wochen vor dem Suizid gegen Grippe impfen? Wieso zeigt der keinerlei Anzeichen von besonders schwerer Trauer über das Ableben seiner Frau? Wieso hinterlässt er weder einen Abschiedsbrief noch Blutspuren auf den Polstern, als er sich auf seinem Sessel erschießt? Und dann ist da noch die Haltung der Waffe: "Dass sich jemand auf Armeslänge ins Gesicht schießt, ist lebensfremd", fasst Richter Schuster die Erkenntnisse von drei verschiedenen Gutachtern zusammen.

Wäre da noch die Sache mit den Leichenflecken: S. sagt, er habe den schon mehrere Stunden toten Rentner in seiner Wohnung aufgefunden und erst am nächsten Tag beschlossen, ihn zu zersägen und in einer Gefriertruhe zu verstauen, um dessen Rente abzukassieren. Doch nach mehreren Stunden tot im Sessel, hätte sich das Blut in den Beinen des Senioren gestaut. Es hätte Leichenflecken geben müssen, die es nicht gab. Zudem wäre es den Gutachtern zufolge schwierig gewesen, den Körper nach Einsetzen der Leichenstarre so zu zerlegen. Nein, S. muss seinem Opfer gleich nach dessen Tod Kopf und Beine abgetrennt haben. Oder jemand anderes. Doch auf einen unbekannten Dritten, hält Schuster fest, gebe es keinerlei Hinweise.

So findet das Gericht keine andere plausible Erklärung als jene, dass S. den Mord geplant und "kaltblütig ausgeführt" hat. "Ich finde das schon ziemlich gruselig", sagt Schuster über die Tat eines Mannes, der von zahlreichen Zeugen als freundlich und hilfsbereit beschrieben wird. Einer, der von den Menschen in seinem Kiez in Prenzlauer Berg angesprochen wurde, wenn es was zu reparieren gab. Denn handwerkliches Geschick hatte S. Da sind sich alle einig, die ihn kennen und vor Gericht aussagen. Sein Anwalt behauptet in seinem Plädoyer für einen Freispruch sogar, das Zerlegen der Leiche sei eine "handwerkliche Lösung für ein Problem" gewesen.

Der hilfsbereite Nachbar

Jedenfalls hätte aus dem chronischen Automatenzocker richtig was werden können im Leben. Doch S. war, sagt Schuster, "ganz sicher nicht ehrgeizig, vielleicht eher ein bisschen faul". Deswegen machte er lieber in Trödel, womit er vor allem Schulden machte. Dennoch: Niemand aus seinem Umfeld hat Josef S. einen Mord zugetraut. Nicht seine Lebenspartnerin, nicht seine Freunde und nicht die zahlreichen Bekannten und Nachbarn, die in ihm immer nur den Hilfsbereiten sahen.

So hatte sich auch N. für den stämmigen Brillenträger mit dem rötlichen Gesicht und den kurzen Haaren geöffnet. Er war einer seiner wenigen Kontakte, denn Kinder oder nahe Verwandte hatte der Senior nicht. Nach Erkenntnissen des Gerichtsmediziners ist es wahrscheinlich, dass N. mit S. ein Gläschen Sekt trank, bevor sein Mörder zur Tat schritt - vielleicht am Silvesterabend, als niemand den Schuss bemerkte. Heinz N. hatte jedenfalls keinen Grund anzunehmen, dass dieser freundliche Herr ihn töten würde.

Und der freundliche Herr hatte keinen Grund, Angst zu haben, dass er auffliegt. Tatsächlich scherten sich die Nachbarn zehn Jahre nicht darum, wie es dem Mann ging, den sie vorher so oft auf dem Balkon hatten sitzen sehen. In der Parterrewohnung ging dank Zeitschaltuhren regelmäßig das Licht an. Den Briefkasten leerte S. auch. Nur ein einziger Nachbar, der 2006 noch neu im Haus war, fragte beständig bei Behörden und Hausverwaltung nach. Schließlich gelang es ihm, die Polizei zu bewegen, einmal nachzuschauen.

Das war am 9. Januar 2017, schon am Folgetag wurde S. festgenommen und all die persönlichen Unterlagen von Irma K., Liese und Heinz N. wurden kurz darauf gut versteckt in S.' Wohnung gefunden. Die Beweislast ist schwer. Wahrscheinlich ist S. deshalb auch nicht überrascht, als das Gericht die höchstmögliche Strafe gegen ihn verhängt. Der freundliche Handwerker des Todes wischt sich während der Urteilsbegründung immer wieder übers Gesicht, reibt seine Augen - aber Tränen kullern nicht.

Mord und TotschlagBerlinProzesse