Panorama

Wieder schärfere Virus-Maßnahmen Diese Corona-Regeln gelten im Ausland

In der Schweiz, wie hier am Zeller See, gelten keine besonderen Beschränkungen.

In der Schweiz, wie hier am Zeller See, gelten keine besonderen Beschränkungen.

(Foto: imago images/Eibner Europa)

Europaweit steigen die Corona-Fallzahlen wieder an. Das Auswärtige Amt reagiert mit Reisewarnungen für einige Gebiete Spaniens. Ähnliches gilt für zwei weitere Länder. Einige Staaten reagieren selbst mit verschärften Maßnahmen, führen etwa eine allgemeine Maskenpflicht (erneut) ein. Vielerorts sind kulturelle Einrichtungen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet. Der Urlaub in diesem Sommer wird definitiv anders ausfallen als sonst.

Belgien

Touristen aus Deutschland können problemlos einreisen, Grenzkontrollen oder Quarantäneregeln gelten für sie nicht. Das öffentliche Leben darf allerdings nur eingeschränkt stattfinden. Angesichts der steigenden Coronavirus-Neuinfektionen hat die Regierung schärfere Maßnahmen verhängt. Seit diesem Mittwoch dürfen sich nur noch maximal fünf Personen auf einmal treffen, wenn sie nicht ohnehin zusammenwohnen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist an allen öffentlichen Plätzen sowie dort, wo der Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann, Pflicht.

In der Provinz Antwerpen, dem belgischen Corona-Hotspot, gelten nächtliche Ausgangssperren. Menschen in der Region an der Grenze zu den Niederlanden müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr zu Hause bleiben. Das Arbeiten von zu Hause ist - falls möglich - Pflicht.

Dänemark

Die Grenzen zum nördlichen Nachbarland sind wieder offen, Deutsche dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einreisen. So müssen Einreisende eine Urlaubsbuchung mit mindestens sechs Übernachtungen vorweisen - oder einen triftigen Grund für eine Grenzüberquerung nennen können. Ausnahmen gelten für Deutsche, die ein Ferienhaus im Land besitzen, ihren Partner besuchen wollen oder Einwohner des Bundeslandes Schleswig-Holstein sind. Diskotheken und Nachtclubs sollen erst ab dem 8. August wieder öffnen dürfen. Restaurants, Geschäfte und etwa Museen sind bereits wieder geöffnet. Eine Maskenpflicht gilt nur an Flughäfen, nicht jedoch im öffentlichen Nahverkehr oder in Geschäften.

Frankreich

An den Grenzübergängen wird zwar bis Ende Oktober weiter kontrolliert, doch Einreisen sind ohne Angabe von Gründen möglich. In Frankreich besteht eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen wie etwa Bahnhöfen, Geschäften und Sehenswürdigkeiten. Auch in Bussen und Bahnen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Weiterhin geschlossen sind Konzertsäle und Diskotheken. Museen sind jedoch teilweise wieder geöffnet, ebenso das Disneyland Paris. Für Sehenswürdigkeiten müssen die Tickets vorab gebucht werden, das Kontingent ist stark reduziert. Bis September dürfen keine Veranstaltungen mit mehr als 5000 Personen stattfinden.

Griechenland

Seit Anfang Juli gehen wieder Flüge von Deutschland nach Griechenland. Seitdem gilt allerdings eine Online-Anmeldepflicht für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg, die spätestens 24 Stunden vor der Abreise nach Griechenland erfolgen muss. Mit einem zugesandten QR-Code müssen sich Touristen dann ausweisen. Außerdem wird mithilfe dieses Codes errechnet, ob ein Corona-Test durchgeführt werden muss. Sollte dieser Code nicht vorgezeigt werden können, ist eine Strafe von 500 Euro möglich. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie kulturellen Einrichtungen, Geschäften und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen gilt wieder eine Maskenpflicht. Verstöße werden mit Geldbußen von 150 Euro geahndet.

Großbritannien

Seit dem 10. Juli hat England die Quarantänepflicht für Einreisende aufgehoben, falls sie sich ausschließlich in Ländern aufgehalten haben, die als sicher eingestuft sind. Darunter fällt auch Deutschland. Gleiches gilt für die Einreise nach Schottland, Wales und Nordirland. Eine elektronische Online-Anmeldung muss allerdings erfolgen, frühestens 48 Stunden vor der Einreise. Über diese können Nachverfolgungen bei Corona-Infektionen ermöglicht werden. Die Landesteile handhaben die Maskenpflicht unterschiedlich: In England in Schottland müssen Masken in Verkehrsmitteln und beim Einkaufen getragen werden, in Wales und Nordirland dagegen nur in Verkehrsmitteln. Auch für Treffen mit anderen Personen gibt es regionale Unterschiede.

Irland

Für Einreisende aus Deutschland und vielen anderen Ländern gilt nach wie vor eine 14-tägige Quarantäne. Diese ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, wird aber stichprobenartig kontrolliert. Wer dennoch nach Irland reisen möchte, ist verpflichtet, seine Kontaktdaten zu hinterlassen. Öffentliche Verkehrsmittel sollen nur genutzt werden, wenn es zwingend nötig ist, in jedem Fall gilt eine Maskenpflicht. Der Schutz soll zudem getragen werden, wo immer ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Reisen innerhalb Irlands sind uneingeschränkt möglich. Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen sind im Freien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt.

Italien

In das Land, das von der Coronavirus-Pandemie besonders stark getroffen war, sind Einreisen aus Deutschland wie auch den meisten anderen EU-Staaten wieder möglich. Anders als für Besucher aus anderen Staaten gibt es keine Quarantänevorschrift. Reisen innerhalb des Landes sind uneingeschränkt möglich. In Verkehrsmitteln, Geschäften und anderen geschlossenen Räumen gilt eine Maskenpflicht. Häufig wird vor Einlass die Körpertemperatur gemessen.

Kroatien

Für alle Staatsangehörigen der EU ist eine Einreise ohne Einschränkungen gestattet, dabei werden Kontaktdaten und die Dauer des Aufenthalts registriert - die Angaben können auch online eingereicht werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt in Verkehrsmitteln und Geschäften seit Mitte des Monats wieder verpflichtend, aber auch außerhalb der Unterkunft soll der Schutz getragen werden. Soziale Kontakte sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Luxemburg

Für Luxemburg gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Nicht notwendige, touristische Reisen sollen vermieden werden, da die Neuinfiziertenzahl hoch ist. Grenzkontrollen oder Beschränkungen gibt es aber nicht. In Luxemburg sind neben Restaurants und Kinos auch Theater und Konzertsäle geöffnet, die Hygieneauflagen müssen aber beachtet werden. Eine Maskenpflicht gilt in Geschäften und anderen geschlossenen Räumen sowie Verkehrsmitteln.

Niederlande

Die Einreise aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich, Kontrollen finden nicht statt. Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt allerdings ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich tragen. In kulturellen Einrichtungen wie auch an Stränden werden die Zugänge beschränkt. Für Personen ab 13 Jahren gilt eine Maskenpflicht. Auch der Sicherheitsabstand soll eingehalten werden. Damit das möglich ist, sollen Touristen darauf verzichten, die öffentlichen Verkehrsmittel zu Stoßzeiten zu nutzen. Die Stadt Amsterdam bittet, von Besuchen am Wochenende abzusehen, Tagestouristen könnten etwa auf die Zeit zwischen Montag und Donnerstag ausweichen, so soll eine zu volle Stadt vermieden werden.

Österreich

Die Einreise aus Deutschland ist wieder uneingeschränkt möglich, an den Grenzen wird nicht mehr kontrolliert. Stichprobenartige Überprüfungen sind jedoch möglich: Man darf sich in den vergangenen 14 Tagen nur in einem als sicher geltenden Land aufgehalten haben. Ein Hotspot des Landes ist St. Wolfgang am Wolfgangsee in Oberösterreich, wo sich unter anderem 56 Mitarbeiter der Tourismusbranche infiziert hatten. Auch Wien ist stärker betroffen. Eine Maskenpflicht besteht. Seit dem 24. Juli wurde sie wegen der erneut steigenden Zahl der Neuinfektionen verschärft und gilt unter anderem für Geschäfte, Verkehrsmittel sowie Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz.

Schweden

Die Einreise ist für Angehörige von EU-Staaten ohne Einschränkungen möglich. Das Auswärtige Amt hat seine Reisewarnung Mitte Juli aufgehoben. Damit fiel auch die 14-tägige Quarantänepflicht weg. Im Land gibt es keine Beschränkungen, unnötige Reisen sollen allerdings vermieden werden. Außerdem gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen. Viele Freizeitparks und Museen sind noch geschlossen. Touristen werden gebeten, die öffentlichen Verkehrsmittel im Berufsverkehr zu meiden. Eine Maskenpflicht gibt es dagegen nicht.

Schweiz

Deutsche Staatsangehörige können wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Die Grenzen sind wieder vollständig geöffnet. Wer zuvor jedoch in einem als Risikoland geltenden Staat war, muss für zehn Tage in Quarantäne. Als Risikoländer gelten unter anderem Luxemburg und Serbien. Wer diese Quarantäne nicht einhält, kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Franken (etwa 9300 Euro) bestraft werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht für Personen ab zwölf Jahren, nicht jedoch in Geschäften. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind verboten.

Spanien

Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die autonomen Gemeinschaften Aragon, Katalonien und Navarra ab. Dort sind die Infektionszahlen in die Höhe geschnellt. Da mit eingeschlossen sind die beliebten Urlaubsgebiete Costa Brava und die Stadt Barcelona. Für die Balearen oder die Kanaren gilt diese Warnung aber bislang nicht. Einreisen sind weiterhin möglich, es kann eine Gesundheitskontrolle erfolgen. Personen mit einer Körpertemperatur von mehr als 37,5 Grad Celsius oder anderen Krankheitsanzeichen werden genauer untersucht. Zudem müssen Flugreisende seit dem 1. Juli ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen - frühestens 48 Stunden vor der Einreise. Wie in Griechenland wird ein QR-Code ausgegeben, der bei der Einreise vorgelegt werden muss. Masken müssen fast überall auch im Freien getragen werden, vor allem, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bars und Clubs sind stark eingeschränkt, auf Mallorca sind etwa die Lokale und Geschäfte der so genannten "Bier"- und "Schinkenstraße" bis mindestens 15. September geschlossen.

Türkei (Nicht-EU-Staat)

Bis mindestens 31. August gilt für die Türkei eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Nicht notwendige, touristische Reisen sollten vermieden werden, da das Land als Corona-Risikogebiet eingestuft wird. Die Türkei ihrerseits hat das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige am 11. Juni aufgehoben. Bei einer Einreise werden Temperaturmessungen durchgeführt, möglicherweise auch ein Covid-19-Test. In der kommenden Woche soll laut Gesundheitsminister Jens Spahn eine Testpflicht für nach Deutschland Einreisende aus Risikogebieten in Kraft treten - das gilt dann auch für Urlaubsrückkehrer aus der Türkei. Diese Tests sollen für Reisende aber kostenfrei sein.

Quelle: ntv.de, ara

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