Panorama

Analyse von Partydrogen Drogen-Checks in Deutschland gefordert

Die Drogenbeauftragte will mit dem Drug Checking Konsumenten erreichen, die nicht von der klassischen Suchtberatung angesprochen werden.

Die Drogenbeauftragte will mit dem Drug Checking Konsumenten erreichen, die nicht von der klassischen Suchtberatung angesprochen werden.

(Foto: picture alliance/dpa)

In Berlin steht das sogenannte Drug Checking bereits in den Startlöchern, jetzt will die Drogenbeauftragte der Regierung die Analyse von Drogen für ganz Deutschland prüfen. So soll verhindert werden, dass Konsumenten verunreinigte Drogen zu sich nehmen.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, hat sich für eine als Drug Checking bekannte Analyse von Partydrogen auch in Deutschland ausgesprochen. "Damit können Konsumenten erreicht werden, die von der klassischen Suchtberatung nicht angesprochen werden", sagte die CSU-Politikerin der "Rheinischen Post" aus Düsseldorf.

Sie habe sich mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darauf verständigt, Drug Checking in Verbindung mit intensiver Beratung in diesem Jahr näher anzuschauen. "Wir sind uns einig, mit Experten darüber zu sprechen, ob es ein Modell gibt, das in Deutschland funktionieren könnte." Derzeit sei dieses Angebot in Deutschland noch eher verpönt, weil es mit einem Freifahrtschein für den Konsum problematischer Drogen gleichgesetzt werde.

Die Drogenbeauftragte zeigte sich von einem im österreichischen Innsbruck erprobten Projekt jedoch sehr beeindruckt. "Dort steigen sie auf diese Weise in einen intensiven Dialog mit den Konsumenten ein und haben einen sehr genauen Überblick darüber, was aktuell auf dem Markt unterwegs ist, wo die Gefahren durch Beimengungen lauern", sagte die CSU-Politikerin.

Berliner Konzept ist legal

In Berlin gibt es bereits seit längerer Zeit laufende Vorbereitungen für ein entsprechendes Projekt mit Drug Checking. Allerdings verzögerte sich hier der Starttermin für die Tests von Partydrogen. Ein angesichts der komplexen Rechtslage angefordertes Gutachten kam zu dem Schluss, dass das Berliner Konzept für das Drug-Checking legal ist und Projektmitarbeiter sich nicht strafbar machen.

Im Koalitionsvertrag hatte die rot-rot-grüne Berliner Regierung angekündigt, Maßnahmen zur "Verminderung der Begleitrisiken von Drogenkonsum" stärken zu wollen. Solche Risiken können neben der Gesundheitsschädigung durch Wirkstoffe - etwa von Cannabis, Kokain und Ecstasy - auch Verunreinigungen, das Strecken der Stoffe oder eine zu hohe Konzentration sein.

Quelle: ntv.de, ftü/AFP

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