Panorama

Massenrausch in Handeloh Drogen-Therapeut kommt milde davon

Der 53-Jährige servierte den Teilnehmern Kapseln mit dem Halluzinogen 2C-E - in denen auch die psychoaktive Substanz DragonFly enthalten gewesen sei. Er sprach von einem "Unfall".

Der 53-Jährige servierte den Teilnehmern Kapseln mit dem Halluzinogen 2C-E - in denen auch die psychoaktive Substanz DragonFly enthalten gewesen sei. Er sprach von einem "Unfall".

(Foto: dpa)

Bei einem Seminar im niedersächsischen Handeloh geht ein Drogenexperiment gründlich schief. 27 Teilnehmer kommen ins Krankenhaus. Der Staatsanwalt fordert 22 Monate Haft und ein Berufsverbot. Das Gericht bleibt deutlich darunter.

Der wegen des Massenrausches in Handeloh angeklagte Psychotherapeut Stefan S. erhält eine Bewährungsstrafe. Das Landgericht Stade verurteilte den 53-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung. Er sei des Besitzes und der Abgabe von Drogen in nicht geringer Menge schuldig, sagte der Vorsitzende Richter. Ein Berufsverbot, wie von der Anklage gefordert, verhängte die Kammer nicht.

Der Psychotherapeut hatte im September 2015 ein Seminar zur Bewusstseinserweiterung veranstaltet und dabei Drogen eingesetzt. Nach dem Konsum der Mittel kamen 27 Seminarteilnehmer mit Krampfanfällen, Atemnot, Bewusstlosigkeit und Halluzinationen ins Krankenhaus. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Zustand für manche lebensbedrohlich. Mehr als 160 Rettungskräfte waren damals im Einsatz.

"Glühender Verfechter der Psycholyse"

Der Angeklagte hatte gleich zu Beginn des Verfahrens eingeräumt, bei dem Seminar Drogen eingesetzt zu haben. S. bestätigte, dass die Anklagevorwürfe zu Recht erhoben wurden. Er habe den Seminar-Teilnehmern Kapseln mit dem Halluzinogen 2C-E angeboten, in denen ohne sein Wissen auch die psychoaktive Substanz DragonFly enthalten gewesen sei. Er sprach von einem "Unfall" und entschuldigte sich mehrfach bei allen Betroffenen.

Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in einem schweren Fall hatte die Staatsanwaltschaft ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe gefordert, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem solle ein zweijähriges Berufsverbot sowie eine Zahlung von 2000 Euro an die Landeskasse verhängt werden. Der Angeklagte habe keinen Zweifel daran erkennen lassen, dass er ein glühender Verfechter der Psycholyse sei, so der Staatsanwalt.

Die Verteidigung hatte für den Angeklagten dagegen auf eine Freiheitsstrafe zur Bewährung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in einem minderschweren Fall und statt Berufsverbot eine Bewährungsauflage plädiert.

Quelle: ntv.de, dsi/dpa

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