Laschets Jet darf nicht landenDrohne legte Frankfurter Flughafen lahm

Am größten Flug-Drehkreuz meldet ein Pilot eine Drohnensichtung. Aus Sicherheitsgründen wird der Betrieb eingestellt. Die Polizei sucht die Gegend ab. Nach anderthalb Stunden gibt es Entwarnung.
Nach der Sichtung einer Drohne hat der Frankfurter Flughafen den Flugbetrieb vorübergehend eingestellt. Nach gut anderthalb Stunden wurde er wieder aufgenommen, wie ein Sprecher des Airportbetreibers Fraport mitteilte. Gegen 11.30 Uhr hatte die Deutsche Flugsicherung keine Start- und Landeerlaubnisse erteilt, weil mehrfach eine Drohne gesichtet worden war. Die Bundespolizei hatte einen Hubschrauber im Einsatz. Die Drohne war zuvor gegen 11.15 Uhr von einem Piloten im südlichen Bereich des Flughafens gesichtet worden, wie ein Sprecher der Bundespolizei sagte.
Sicherheit gehe vor, sagte ein Sprecher des Betreibers Fraport. Erst vor wenigen Wochen hatte der Frankfurter Flughafen seinen Betrieb wegen Drohnengefahr für eine volle Stunde einstellen müssen. Mehr als 20 Flugzeuge mussten bei dem Vorfall am 8. Februar auf andere Flughäfen umgeleitet werden.
CDU-Politiker betroffen
Von der aktuellen Störung des Frankfurter Flugbetriebs war auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet betroffen. Laschet und ein Großteil seiner Delegation konnten auf dem Rückflug von Israel nach Deutschland nicht wie geplant gegen Mittag in Frankfurt landen. Die Maschine wurde zunächst nach Köln umgeleitet, um dort nachzutanken. Danach sollte das Flugzeug weiter nach Frankfurt fliegen. In Köln wurde Laschets Flieger nach der Landung gegen 11.52 Uhr zunächst auf eine Parkposition geleitet. Der CDU-Politiker musste wie seine Delegation und alle anderen Passagiere rund eine Stunde in der Maschine warten. "In solchen Situationen denke ich immer an die Operette "Fledermaus": Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist", sagte Laschet. Gegen 13 Uhr holte die Bundespolizei den Ministerpräsidenten mit einem Fahrzeug ab.
Immer wieder kommt es an deutschen Flughäfen zu Zwischenfällen mit Drohnen, die Zahl war aber zuletzt gesunken. Die DFS registrierte vergangenes Jahr 125 Behinderungen, 33 weniger als im Jahr zuvor. 110 Zwischenfälle und damit 88 Prozent wurden in der Nähe von Flughäfen bemerkt.
Mit allein 28 Drohnensichtungen in Frankfurt ist Deutschlands größter deutscher Verkehrsflughafen am häufigsten betroffen. Es folgten Berlin-Tegel (15), München (15) und Düsseldorf (12 Fälle). Als Behinderung wird bereits die Sichtung einer Drohne durch einen Piloten gewertet, der dadurch abgelenkt sein könnte.
Zur Sperrung eines Flughafens kommt es hingegen seltener, wenn Drohnen direkt am Flughafengelände gesichtet und von den Lotsen als Gefahr für den laufenden Betrieb eingeschätzt werden. Laut DFS war das im vergangenen Jahr zweimal in Frankfurt sowie je einmal in Stuttgart und Berlin-Tegel der Fall.
In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometern eingehalten werden. Wer gegen diese und weitere Vorgaben verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.