Aber keine Höchststrafe Frau muss für Mord an eigener Mutter in Haft
26.07.2024, 16:35 Uhr Artikel anhören
Die Angeklagte sagte nach den Ausführungen der Richterin, sie sei mit dem Urteil einverstanden.
(Foto: picture alliance/dpa)
Mit 37 Stichen tötet eine 50-Jährige ihre Mutter und zündet später die gemeinsame Wohnung an. Vor Gericht erhält sie trotzdem nicht die Höchststrafe, weil eine verminderte Schuldfähigkeit geltend gemacht wird.
Eine Frau aus Hannover hat für den Mord an ihrer eigenen Mutter eine zwölfjährige Gefängnisstrafe erhalten. Das Landgericht Hannover verurteilte die 50-Jährige zudem wegen schwerer Brandstiftung und Störung der Totenruhe. Aufgrund ihrer schweren Depression stuften die Richter die Angeklagte als vermindert schuldfähig ein.
Die Frührentnerin hatte gestanden, ihre 74 Jahre alte Mutter am 29. Dezember 2023 im Schlaf überrascht, getötet und am Neujahrsmorgen die gemeinsame Wohnung in Brand gesteckt zu haben. "Ich wollte meine Mutter nie töten", sagte die Frau. Sie habe ihre Mutter mit einem Hammer k.o. schlagen, fesseln und dann zur Rede stellen wollen. Danach habe sie sich selbst umbringen wollen. Die 37 Stichverletzungen der Getöteten erklärte die Tochter damit, dass sie in Panik geraten sei.
Die Angeklagte sagte nach den Ausführungen der Richterin, sie sei mit dem Urteil einverstanden. Es ist aber noch nicht rechtskräftig. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 14 Jahre und sechs Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf sechs Jahre und fünf Monate Haft.
Quelle: ntv.de, rog/dpa/AFP