Haftbefehl aufgehoben Beschuldigter im Mordfall Hanna kommt vorerst frei
20.06.2025, 15:10 Uhr Artikel anhören
Sebastian T. sitzt im März 2024 neben seiner Anwältin im Verhandlungssaal des Landgerichts Traunstein.
(Foto: dpa)
Im vergangenen Jahr wird Sebastian T. wegen des Mordes an einer Studentin in Bayern verurteilt. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil jedoch später wieder auf. Ein neuer Prozess ist angesetzt. Vorher gibt es aber gute Neuigkeiten für den Verdächtigen.
Der im Mordfall Hanna in Bayern wegen Mordes verurteilte Sebastian T. kommt vorerst wieder auf freien Fuß. Die zuständige Kammer des Landgerichts Traunstein hob den Haftbefehl gegen den Angeklagten auf, weil sie derzeit keinen dringenden Tatverdacht mehr sieht, wie das Gericht mitteilte. Ihren Beschluss begründete die Kammer damit, dass aufgrund der Aussagen eines forensisch-psychologischen Sachverständigen "nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage" davon auszugehen sei, dass den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehle.
Das Landgericht hatte T. im vergangenen Jahr nach einem langen Indizienprozess wegen Mordes zu einer neunjährigen Jugendstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil jedoch später wieder aufgehoben, ein neuer Prozess soll im September beginnen.
Die Verteidigung legte inzwischen drei neue Gutachten vor. Sie sollen beweisen, dass die Studentin nicht getötet wurde, sondern bei einem Unfall ums Leben kam. Das war bereits im ersten Prozess Thema - das Gericht hatte damals diese Version jedoch verworfen. Das Gutachten zur Belastbarkeit der Zeugenaussage hatte das Gericht selbst in Auftrag gegeben.
T. soll Tat gestanden haben
Nach damaliger Auffassung des Gerichts hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in einen nahen Bach geworfen, wo sie ertrank. Der Angeklagte selbst schwieg im Prozess. Dem damaligen Urteilsspruch zufolge sollte er die Tat aber gegenüber Freunden und einem Mithäftling gestanden haben. Das Gericht hielt diese Geständnisse auch für glaubwürdig.
Nach Überzeugung des Gerichts sollte der als verschlossen geltende junge Mann, der noch keine sexuellen Erfahrungen hatte, Hanna aus sexuellen Motiven überfallen haben. Die Verteidigung legte Revision gegen das Urteil ein. Sie sah auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und hatte auf Freispruch plädiert. Die Aufhebung des Urteils begründete der Bundesgerichtshof mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte.
Quelle: ntv.de, lar/dpa/AFP