Panorama

Unternehmerpaar erdrosseltEnkel muss für Mord an Großeltern in Haft

13.11.2018, 11:31 Uhr
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Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld des Enkels fest. (Foto: picture alliance / Henning Kaise)

Ein hochbetagtes Ehepaar wird in seinem Wuppertaler Wohnhaus niedergeschlagen und erdrosselt. Als Tatverdächtige stehen der Enkel und dessen Geschäftspartner vor Gericht. Doch nur der Verwandte des Paares wird nun wegen Mordes und Totschlags verurteilt.

Für die Tötung eines vermögenden Wuppertaler Unternehmerpaares ist deren Enkel zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 26-Jährigen fest. Es verurteilte ihn wegen Mordes und Totschlags an seinen Großeltern. Ein mitangeklagter Geschäftspartner wurde dagegen freigesprochen.

Die hochbetagten Kunstmäzene waren in ihrer Villa ermordet worden. Die 88-Jährige und ihr 91 Jahre alter Ehemann wurden niedergeschlagen und erdrosselt. Am Tatort im Schlafzimmer des Großvaters waren DNA-Spuren des mitangeklagten Geschäftspartners und im Auto des Enkels Blutspuren der Großmutter entdeckt worden.

Der Staatsanwalt sah beide Angeklagten im Laufe des Verfahrens als Doppelmörder überführt. Es sei dem Enkel um das Erbe in zweistelliger Millionenhöhe gegangen. Er habe die großzügigen Zuwendungen seiner Großeltern verprasst, anstatt zu studieren. Sein Großvater sei dahintergekommen, dass sein Enkel ihn belogen habe. Der 26-Jährige habe daraufhin befürchtet, enterbt zu werden.

Die Verteidiger hatten dagegen Freisprüche für beide Angeklagte beantragt. Die Großeltern hätten noch gelebt, als der Enkel ihre Villa verlassen habe. Das Gericht ging in seinem Urteil im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nicht von Habgier als Motiv aus, sagte der Vorsitzende Richter. Wie die "Wuppertaler Rundschau" schreibt, habe es sich vielmehr um eine Tat im Affekt gehandelt, nach einem Gespräch zwischen Großvater und Enkel. Die Tötung der Großmutter sei im Anschluss eine Vertuschungstat gewesen. Dem mitangeklagten Geschäftsmann konnte dagegen nicht nachgewiesen werden, dass er zum Tatzeitpunkt am Tatort gewesen sei.

Quelle: fzö/dpa

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