Klage von "Costa Concordia"-OpfernEntschädigung für deutsche Überlebende

Zwei Deutsche erhalten Schadensersatz von der Reederei und dem Veranstalter, über den sie ihre Reise mit dem 2012 havarierten Kreuzfahrtschiff "Costa Concordia" gebucht hatten. Über die Höhe der Summe wurde Schweigen vereinbart.
Gut zweieinhalb Jahre nach dem Unglück des Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia" hat die Reederei zwei Überlebenden aus Deutschland Schadensersatz gezahlt. Dies hätten die beiden ehemaligen Passagiere gemeinsam mit der Reederei und dem Reiseveranstalter bei einem gerichtlichen Gütetermin vereinbart, wie der Anwalt der beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen, Hans Reinhardt, einen Bericht des "Focus" bestätigte.
Über die genaue Höhe der Entschädigungssumme machte er jedoch aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung keine Angaben. "Meine Mandanten sind zufrieden, dass die Sache damit abgeschlossen ist", sagte er dem Magazin. Seine Mandanten hatten im Sommer vor dem Landgericht Berlin geklagt und 113.000 Euro gefordert. Die Klage vor einem deutschen Gericht war möglich, weil die Opfer die Reise über einen Berliner Veranstalter gebucht hatten. Zu einem Prozess kommt es jetzt nicht mehr.
Beim dem Unglück am 13. Januar 2012 waren 32 Menschen ums Leben gekommen, unter ihnen zwölf Deutsche. An Bord waren mehr als 4200 Passagiere und Besatzungsmitglieder. Reinhard vertritt nach eigenen Angaben noch weitere Mandanten, die allerdings in Italien für Schadenersatz streiten. Einige dieser Verfahren dauerten an, andere seien ebenfalls mit Vergleichen abgeschlossen worden.