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Missbrauchsfall um Ratzinger Erzbistum München kommt Kläger weit entgegen

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Ein Relief zeigt Papst Benedikt in der Münchner Frauenkirche.

Ein Relief zeigt Papst Benedikt in der Münchner Frauenkirche.

(Foto: picture alliance/dpa)

Um keinen Schatten auf den verstorbenen Papst Benedikt zu werfen, geht das Erzbistum München in einem Missbrauchsfall überraschend weit auf den Kläger zu: Obwohl der Übergriff wohl verjährt wäre, winkt dem Mann Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Überraschende Wende in einem auch den verstorbenen Papst Benedikt XVI. betreffenden Zivilverfahren um Schadensersatz für sexuellen Missbrauch: Das Erzbistum München und Freising kündigte an, nicht auf Verjährung zu plädieren und neben Schmerzensgeld auch zu Schadenersatz bereit zu sein. Der Kläger ließ daraufhin über seinen Anwalt erklären, nun zu einer außergerichtlichen Einigung bereit zu sein.

Der betreffende Fall ist einer der brisantesten Missbrauchsfälle der katholischen Kirche in Deutschland: Es geht um den aus dem Bistum Essen ins Erzbistum München gewechselten pädophilen Priester Peter H., der in beiden Bistümern Kinder missbrauchte. In München wurde er zur Zeit des Erzbischofs Joseph Ratzinger und späteren Papstes Benedikt aufgenommen, obwohl aus Essen Missbrauchstaten bekannt waren.

Strategie des Klägers zielte auf Ikone Ratzinger

Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, weshalb eines der Missbrauchsopfer auf dem Weg einer Zivilklage vor dem Landgericht Traunstein Ansprüche geltend machen will. Das Erzbistum erklärte nun, das dort bereits laufende Zivilverfahren um Haftungsfragen für das erlittene Leid von Missbrauchsopfern zu unterstützen. Es sei fristgerecht eine Klageerwiderung eingereicht worden. Es werde nicht auf Verjährung plädiert. Außerdem erklärte ein Bistumssprecher, die Erzdiözese sei "bereit, zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden". Das Leid, das der Kläger und andere Missbrauchsbetroffene erlitten hätten, bedaure die Erzdiözese "zutiefst".

Der Anwalt des klagenden Missbrauchsopfers, Andreas Schulz, sprach gegenüber dem Rechercheverbund Correctiv von einem Erfolg. "Mit der heutigen Klageerwiderung des Erzbistums ist die Strategie des Klägers aufgegangen", sagte Schulz, "auch weil der verstorbene Kardinal Ratzinger die Ikone des Rechtsstreits gewesen war und immer noch ist". Nun stehe der Kläger einer außergerichtlichen Einigung nicht ablehnend gegenüber.

Der pädophile Priester hatte den Kläger den Angaben zufolge in den 90er Jahren im Pfarrhaus in der bayerischen Gemeinde Garching an der Alz zum Ansehen eines Pornofilms genötigt.

Quelle: ntv.de, mau/AFP

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