Panorama

Tötung einer 17-Jährigen 1981 Celle: Mordverfahren wieder aufgenommen

Aktenstapel im Gerichtssaal des Oberlandesgericht in Celle (Niedersachsen): Der Vater der Ermordeten kämpfte 2015 vor Gericht um Schmerzensgeld, jedoch ohne Erfolg.

Aktenstapel im Gerichtssaal des Oberlandesgericht in Celle (Niedersachsen): Der Vater der Ermordeten kämpfte 2015 vor Gericht um Schmerzensgeld, jedoch ohne Erfolg.

(Foto: picture alliance / dpa)

Wer einmal freigesprochen wird, kann für die Tat nicht ein zweites Mal belangt werden. So war die Rechtssprechung bisher. Doch die Gesetzesreform von 2021 weicht diesen Paragrafen der Strafprozessordnung auf. Ein aufsehenerregender Fall könnte nun, nach 41 Jahren, den Täter doch noch ins Gefängnis bringen.

41 Jahre nach dem Mord an einer 17-Jährigen wird der Prozess gegen einen schon einmal freigesprochenen Verdächtigen wieder aufgerollt. Im Jahr 2012 sollen neue DNA-Spuren gefunden worden sein, die den Mann belasten. "Es gab einen Haftbefehl, der Mann sitzt in Untersuchungshaft", bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Verden. Innerhalb der nächsten sechs Monate müsse das Wiederaufnahmeverfahren terminiert werden.

Bei dem 17-jährigen Mordopfer handelte es sich um Frederike von Möhlmann. Sie wollte am Abend des 4. Novembers 1981 nach dem Musikunterricht in der Celler Stadtkantorei vermutlich per Anhalter nach Hause nach Hambühren. Der Mann, zu dem Frederike damals ins Auto stieg, vergewaltigte sie. Als die Schülerin fliehen wollte, stach er mehrfach auf sie ein.

Freispruch des Verdächtigen im Fall "Frederike von Möhlmann" 1983

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Der Verdächtige war bereits einmal aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Durch eine Reform ist es aber neuerdings möglich, Strafprozesse zu schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erneut aufzurollen, auch wenn sie zuvor mit einem Freispruch endeten. Voraussetzung ist, dass es neue Beweismittel gibt und dadurch eine Verurteilung des Freigesprochenen wahrscheinlich ist. Neue belastende Informationen können etwa durch neue Untersuchungsmethoden und Fortschritte in der digitalen Forensik zutage treten.

"Die von der Union vorangetriebene Gesetzesreform, mit der die Wiederaufnahmemöglichkeiten von Mord-Strafverfahren nach einem Freispruch zuungunsten des Verurteilten erweitert wurden, zeigt Wirkung", sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings dazu. Mit der Reform werde nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen Rechnung getragen. Auch für die Angehörigen von Mordopfern sei es sehr wichtig, dass in diesen Fällen die Gerichte den Prozess neu beurteilen können.

(Dieser Artikel wurde am Samstag, 26. Februar 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, jaz/dpa

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