Panorama

Studie analysiert Rückfallquoten Fast jeder zweite Straftäter wird rückfällig

Wer einmal Justitias Bekanntschaft gemacht hat, kann immer noch ein rechtstreuer Bürger werden.

Wer einmal Justitias Bekanntschaft gemacht hat, kann immer noch ein rechtstreuer Bürger werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Männer sind stärker gefährdet als Frauen, nach einer Straftat eine weitere zu begehen, Jüngere mehr als ältere. Das ist das Ergebnis einer Studie. Über die Wirksamkeit von Strafen sagt das jedoch kaum etwas.

Fast jeder zweite Straftäter in Deutschland wird innerhalb von neun Jahren rückfällig. Das geht aus einer Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums hervor, über die die "Welt am Sonntag" berichtet. Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht sowie der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen untersuchten, inwieweit Täter, die 2004 aus der Haft kamen oder etwa Bewährungsstrafen erhielten, bis zum Jahr 2013 erneut straffällig wurden. Die Fälle umfassten Tötungs-, Sexual-, Diebstahl- und Drogendelikte, Körperverletzung, Raub, Erpressung, Betrug sowie Verkehrsdelikte.

Die noch nicht veröffentlichte Studie kommt zu dem Fazit: "Männer haben höhere Rückfallraten als Frauen, jüngere höhere als ältere Personen, Verurteilte mit Vorstrafen höhere als Nichtvorbestrafte." Der Studie zufolge werden insgesamt 48 Prozent der Täter nach neun Jahren wieder belangt. Die Rückfallquote variierte stark je nach Delikt.

Demnach wurden 72 Prozent der Täter, die wegen Raubdelikten verurteilt wurden, innerhalb von neun Jahren wieder straffällig. "Deutlich niedriger und unter der durchschnittlichen Rückfallrate liegen Personen mit Tötungsdelikten", heißt es weiter. Hier komme es in 34 Prozent der Fälle zu einer erneuten Straftat.

Nicht immer das gleiche Delikt

Werden Straftäter rückfällig, dann längst nicht immer mit einem einschlägigen Delikt. "Unter den Gewalttätern sind Körperverletzer mit 23 Prozent am Ende des neunjährigen Beobachtungszeitraums am häufigsten einschlägig mit einer erneuten Körperverletzung rückfällig geworden", erläutern die Autoren der Studie.

Hingegen seien weniger als ein Prozent der Täter, die mit einem Tötungsdelikt erfasst wurden, erneut mit einem Tötungsdelikt rückfällig geworden. Auch bei Sexualdelikten kommen einschlägige Rückfälle nur in geringem Maße vor. So liegt beispielsweise bei Tätern, die aufgrund von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung registriert wurden, die Rückfälligkeit mit einem erneuten sexuellen Gewaltverbrechen bei lediglich drei Prozent. Ähnliches gilt auch für den sexuellen Missbrauch.

Kausalzusammenhänge à la "Der Strafvollzug bewirkt die Rückfälligkeit" ließen sich mit der Studie nicht ableiten, betonen die Autoren. Auch Geldstrafen scheinen nur auf den ersten Blick effizienter zu wirken, als Freiheitsstrafen. Von den Personen, die lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, wurden zwar nur 42 Prozent rückfällig. Eine Erklärung dafür dürfte aber sein, dass Geldstrafen von den Gerichten nur bei weniger schweren Straftaten und bei nicht vorbestraften Tätern mit entsprechend geringerer krimineller Energie verhängt werden.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen