Jährliche Verbotsdebatte Feuerwerksverkauf für Silvester gestartet
28.12.2024, 13:02 Uhr Artikel anhören
Noch mehr als im Vorjahr stocken die Läden ihren Bestand an Feuerwerkskörpern für den dreitägigen Verkauf auf. Vor allem Verbundfeuerwerke und Batterien werden immer häufiger gekauft. Gesundheits- und Umweltvertreter beharren auf ein generelles Verbot.
Händler in Deutschland haben mit dem Verkauf von Raketen und Böllern für den Jahreswechsel begonnen. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) rechnet im Vergleich zum Vorjahr mit 15 Prozent mehr Ware in den Läden. 2023 verbuchte die Branche nach eigenen Angaben einen Umsatz von 180 Millionen Euro.
Die Böller-Branche verzeichnete zuletzt einen Trend weg von bloßen Knallkörpern hin zu Verbundfeuerwerken und Feuerwerksbatterien. Letztere machen demnach inzwischen die Hälfte des Umsatzes aus.
Raketen- und Böllerfans müssen auch dieses Jahr Silvester in vielen Städten Deutschlands genau darauf achten, wo sie Feuerwerk zünden dürfen - und wo das verboten ist. Aus Brandschutzgründen und zum Schutz vor Verletzungen haben zahlreiche Kommunen Böllerverbotszonen eingerichtet.
Bundesweit untersagt ist Pyrotechnik ohnehin in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen oder brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern. Daneben haben die Städte die Möglichkeit, weitere Gebiete für die Böllerei zu sperren.
Ärztevertreter, Polizisten, Umwelt- und Tierschützer sowie weitere Organisationen fordern ein generelles Anwendungsverbot für Böller und Raketen und verweisen unter anderem auf die Verletzungsgefahr und die Belastung der Krankenhäuser. Einsatzkräfte befürchten auch erneute Angriffe mit Böllern.
Immer wieder verletzen sich Menschen beim Umgang mit Pyrotechnik schwer - teils sogar tödlich. Am vergangenen Jahreswechsel starb etwa in Koblenz ein 18-Jähriger beim Zünden eines Böllers. Ein 22-jähriger Mann kam im sächsischen Boxberg beim Zünden einer verbotenen Kugelbombe ums Leben.
Bei Verstößen gegen die Böllerverbote drohen Strafen - teils werden bei Zuwiderhandlungen mehrere Zehntausend Euro fällig. Im sächsischen Zwickau etwa können Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Quelle: ntv.de, gri/dpa