Panorama

In Düsseldorfer Vorgarten Frau muss Sieben-Meter-Kreuz entfernen

Das Kreuz zählte in Augen des Gerichts nicht zur üblichen Gartengestaltung.

Das Kreuz zählte in Augen des Gerichts nicht zur üblichen Gartengestaltung.

(Foto: imago images/Michael Gstettenbauer)

Ein Streit unter Nachbarn beschäftigt das Amtsgericht in Düsseldorf. In der NRW-Landeshauptstadt platziert eine Frau ein sieben Meter hohes Holzkreuz im Garten - samt Beleuchtung, allerdings ohne Zustimmung der Nachbarn.

Eine Düsseldorferin muss ein sieben Meter hohes Holzkreuz samt Betonfundament aus ihrem Garten entfernen. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht entschieden (Az.: 290 A C 179/20). Die Frau, die das Kreuz errichten ließ, habe zwar das Sondernutzungsrecht am Garten. Das Kreuz gehöre wegen seiner Größe und Beleuchtungsintensität aber "nicht zur üblichen Gartengestaltung". Das christliche Symbol stelle vielmehr eine "rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung dar", die nicht zu dulden sei, befand das Gericht.

Kreuze von solcher Größe und Leuchtkraft seien ein Nachteil für das geordnete Zusammenleben. Der ursprüngliche Zustand des Gartens sei in Form einer Rasenfläche wieder herzustellen. Das durch eine umlaufende Leuchtkette im Dunkeln illuminierte Kreuz erschwere zudem das Einschlafen der Klägerin.

In dem Haus, zu dem der Garten gehört, wohnen zwei Eigentümerinnen in ihrer jeweiligen Wohnung. Eine hatte das Kreuz im Garten errichten lassen, die andere dagegen geklagt. Bei allem Verständnis für die Religionsfreiheit sei die Grenze des Vertretbaren in diesem Fall klar überschritten, hatte der Anwalt der Klägerin argumentiert. Die Beklagte hatte behauptet, ihre Hausnachbarin habe der Errichtung vorab zugestimmt. Dies hatte die Klägerin bestritten. Gegen das Urteil ist noch Berufung beim Landgericht möglich.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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