Panorama

Messerstiche in den RückenFrau tötet neue Freundin ihres Mannes - Höchststrafe für 44-Jährige

02.12.2025, 17:05 Uhr
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Verhandelt wurde der Prozess am Landgericht Essen. (Foto: picture alliance / Snowfield Photography)

Weil sie die Trennung nicht erträgt, tötet eine Frau in Essen die neue Partnerin ihres Mannes mit mehreren Messerstichen. Dafür verurteilt ein Gericht die heute 44-Jährige zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die Richter sehen bei der Tat gleich zwei Mordmerkmale als erfüllt an.

Weil sie die neue Freundin ihres Manns erstach, ist eine Frau vom Landgericht Essen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte wurde wegen Mordes schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Demnach hatte die Angeklagte die Frau auf offener Straße mit einem Messer ermordet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Tat ereignete sich im Februar in Essen. Das Gericht stellte demnach fest, dass die zu Prozessbeginn 44-jährige Angeklagte von der neuen Frau ihres nach marokkanischem Recht angeheirateten Ehemanns gewusst hatte. Der Mann soll sich zuvor von ihr getrennt haben, womit sich die 44-Jährige nicht habe abfinden wollen.

Die Angeklagte rüstete sich am Tattag mit drei Messern aus und zog eine Maske über. Anschließend fuhr sie zu einem Ort, an dem sie die neue Freundin vermutete. Dort lief die Angeklagte auf die Frau zu und stach von hinten mindestens zweimal auf die Frau ein - in Kopf und Brust. Die Frau starb an ihren schweren Verletzungen.

Da die Geschädigte nicht mit einem Angriff der Angeklagten von hinten rechnen konnte, erkannte das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke. Weil die Angeklagte die neue Freundin ihres Manns mit der Tat bestrafen wollte, stellte das Gericht zudem einen niedrigen Beweggrund als weiteres Mordmerkmal fest.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte beantragt, keine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Quelle: ntv.de, jpe/AFP

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