Testkosten und Bußgelder drohenFür ungeimpfte Angestellte wird 3G teuer

Für ungeimpfte Arbeitnehmer wird das Leben ungemütlich. Wenn der Bundesrat morgen das neue Infektionsschutzgesetz beschließt, gilt schon ab Montag eine tägliche Testpflicht. Das könnte auch teuer werden. Die Arbeitgeber wollen nur zwei Tests pro Woche bezahlen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Parteien das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Vorgesehen ist unter anderem eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Beschäftigte sollen außerdem möglichst von zu Hause aus arbeiten. Sollte der Bundesrat am morgigen Freitag grünes Licht geben, gelten die Neuerungen schon ab kommender Woche. Die wichtigsten Vorgaben für Beschäftigte:
Was gilt am Arbeitsplatz?
Ein neuer Paragraf sieht "bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen" vor, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte "untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können", dürfen demnach nur noch von Arbeitgebern und Beschäftigten betreten werden, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G). Diese Vorgabe gilt auch für vom Arbeitgeber organisierte Transporte von Beschäftigten zur oder von der Arbeitsstätte.
Wer unmittelbar vor Arbeitsbeginn in der Firma ein Test- oder Impfangebot wahrnimmt, darf sie auch vorher betreten. Ansonsten muss ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis entsprechend zur Kontrolle verfügbar gehalten oder beim Arbeitgeber hinterlegt werden. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein, Antigen-Schnelltests 24 Stunden.
Was passiert bei Verstößen?
Im Gesetzentwurf heißt es, dass die Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die Einhaltung der Vorgaben "durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren". Ansonsten droht ein Bußgeld.
Beschäftigte und Besucher medizinischer Einrichtungen sind verpflichtet, die geforderten Nachweise vorzulegen. Wenn sich Beschäftigte der 3G-Regel verweigern, können Arbeitgeber versuchen, das Arbeiten ohne Kontakt zu anderen Menschen zu ermöglichen. Arbeitsminister Hubertus Heil verwies darauf, dass Ungeimpften ohne aktuellem Test finanzielle Folgen drohen: Dann stehe etwa die Lohnfortzahlung in Frage, kündigte der SPD-Politiker an. Die Grünen betonten, perspektivisch könnten auch Kündigungen nicht ausgeschlossen werden.
Wer bezahlt die Tests?
Bislang sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens zwei Tests pro Woche anzubieten. Zusätzlich gibt es seit Kurzem wieder die Möglichkeit, sich mindestens einmal pro Woche kostenlos in Bürgerzentren testen zu lassen. Für etwaige nötige weitere Tests könnten Kosten auf die Beschäftigten zukommen - Arbeitgebervertreter haben bereits betont, sie wollten die Kosten nicht übernehmen.
Was dürfen Arbeitgeber abfragen?
Bislang war es Arbeitgebern nur sehr eingeschränkt möglich, beispielsweise den Corona-Impfstatus abzufragen. Nun aber sollen Arbeitgeber personenbezogene Daten zum Impf- und Teststaus verarbeiten und zur Anpassung von Hygienekonzepten nutzen dürfen. Wer den eigenen Impfstatus nicht offenlegen möchte, muss entsprechend auf die täglichen Tests ausweichen.
Kommt die Homeoffice-Pflicht?
Ja, sofern das möglich ist. Arbeitgeber müssen den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten, diese Tätigkeiten zu Hause auszuführen, "wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Die Beschäftigten müssen dieses Angebot laut Gesetzestext auch annehmen, wenn ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.