Panorama

Urteil nach Sushi-Messer-AttackeGastronom muss jahrelang in Haft

25.09.2019, 14:47 Uhr
imago81691169h
Sushi-Messer - der Angeklagte griff bei seiner Tat zu einer ähnlichen Waffe. (Foto: imago/Mint Images)

Ein Gastronom attackiert in seinem Lokal den Pächter der Gaststätte mit einem Sushi-Messer und schneidet ihm die Kehle durch. Das Opfer verliert viel Blut, aber überlebt. Vorausgegangen sein soll dem Ganzen ein Streit. Jetzt fällt am Landgericht Regensburg das Urteil.

Ein Gastronom aus Regensburg soll für fünf Jahre in Haft, weil er seinem Pächter mit einem Sushi-Messer die Kehle durchtrennt hat. Dafür ist er am Mittwoch vor dem Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Angeklagt war der 57-Jährige wegen versuchten Totschlags.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den lebensbedrohlichen Angriff sieben Jahre Gefängnis gefordert. Der Verteidiger hatte auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert.

Den Ermittlungen nach hatte der Betreiber des vietnamesischen Lokals während einer Gesellschafterversammlung nach einem Streit ein Messer aus der Küche geholt und seinem drei Jahre jüngeren Pächter die Kehle durchgeschnitten. Das Opfer verlor eineinhalb Liter Blut und musste notoperiert werden. Der Mann ist seit der Tat traumatisiert.

Angeklagter spricht von Versehen

Bei dem Prozess hatte der Angeklagte zuvor seine Version des Geschehen geschildert: Demnach haben er dem Mann nur das Messer an den Hals gehalten, um ihn zum Gehen zu bewegen, berichtete der Bayerische Rundfunk. Das Opfer habe sich nach vorne zu seiner Aktentasche gebeugt, der Angeklagte erschrak nach eigener Aussage und schnitt das Opfer versehentlich. Dem Ganzen vorausgegangen sein soll ein Streit über die Beteiligung am Umsatz und um Vorwürfe wegen Schwarzarbeit.

Das Opfer der Attacke ist der Pächter des Lokals, der Angeklagte betreibt die Gasstätte. Beide sind vietnamesische Staatsbürger.

Das Gericht ging zwar auch davon aus, dass der Angreifer sein Opfer habe töten wollen, jedoch ließ er von diesem Ansinnen ab - etwa indem er zugelassen habe, dass sein Sohn dem blutenden Mann Erste Hilfe leistete. Der Angeklagte hatte zuvor seinen Kontrahenten bereits um Entschuldigung gebeten und Reue gezeigt. Den Urteilsspruch nahm er gefasst auf.

Quelle: kst/dpa

Mord und TotschlagRegensburgUrteile