Schock verfliegt, Schmerz bleibtGelsenkirchen findet nach Sparkassen-Diebstahl keine Ruhe
Von Lukas Wessling
Der Schließfach-Einbruch von Gelsenkirchen erregt Ende Dezember 2025 bundesweit Aufmerksamkeit. Viele Betroffene lassen ihrer Verzweiflung freien Lauf. Monate später ist das Dröhnen des Bohrers in den Köpfen verklungen, die Ausgeraubten aber kämpfen weiter. Vor Gericht und auf der Straße.
Daniel Kuhlmann erzählt von einem älteren Herrn, der in seine Kanzlei gekommen sei. Knapp 50.000 Euro an Erspartem seien ihm gestohlen worden beim Einbruch in die Gelsenkirchener Sparkasse Ende vergangenen Jahres. Der Mann habe Kuhlmann seine Lage geschildert und dann gestanden: "Meinen größten Schatz habe ich jetzt erst verloren. Gestern ist meine Frau gestorben." Kuhlmann sagt: "Da weiß ich dann auch nicht, was ich noch sagen soll. Außer herzliches Beileid."
Viele seiner Mandanten hätten nicht nur Geld verloren, so Anwalt Kuhlmann: "Die fühlen sich teilweise selbst wie Täter". Manche habe die Polizei in die Mangel genommen, sie befragt, wie es sein könne, dass so viel Geld im Schließfach lag?
Auch deshalb demonstrierten am Nachmittag rund 300 Menschen vor der Sparkasse. Der Veranstalter Soner Sari schreibt in einem Aufruf auf Instagram: "Was wir in den letzten Monaten erlebt haben, geht weit über den finanziellen Schaden hinaus." Er fordert Respekt für seine Mutter, seinen Vater, seine Schwester. Für Menschen, "die ihr Leben lang gearbeitet haben". Sie hätten es nicht verdient, beschuldigt zu werden.
Ende Dezember 2025 drangen unbekannte Täter über eine Tiefgarage in die Sparkasse Gelsenkirchen ein. Mit einem großen Kernbohrer bohrten sie sich in den Tresorraum. Dort brachen sie fast alle der rund 3100 Schließfächer auf. Den Schaden schätzte man zunächst auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Pro Schließfach zahlt die Versicherung bis zu 10.300 Euro - sofern Kunden nachweisen können, was sich darin befand.
Das genügt manchen. Kuhlmann sagt, manche Kunden hätten nur Dokumente, Erinnerungsstücke oder Schmuck von geringem Wert im Fach gelagert. Wer weniger als 10.300 Euro verlor oder privat ausreichend versichert war, kam womöglich mit dem Schrecken davon. Für alle anderen fühlt sich Kuhlmann zuständig.
"Hoffen auf eine Art Musterverfahren"
Der Anwalt vertritt nach eigenen Angaben rund 650 Mandanten. Drei Fälle hat er bereits vor Gericht gebracht. Sie sollen klären, ob die Sparkasse haftet. "Wir hoffen, dass wir eine Art Musterverfahren machen können", sagt Kuhlmann. Entscheidet das Gericht, dass die Sparkasse für den vollen Verlust haftet, müssen die übrigen Betroffenen später nur noch ihren Schaden belegen.
Einer der Testballons ist der Fall einer älteren Dame. Kuhlmann schildert, die Frau habe nach dem Tod des Gatten ihre Eigentumswohnung verkauft. Der Verkauf sei über die Sparkasse gelaufen, er sollte die Frau im Alter absichern. Den Erlös lagerte sie in einem Schließfach. 391.000 Euro in bar. Der Anwalt sagt: "Das war vielleicht nicht die beste Idee, die sie jemals hatte."
Die Frau habe von dem Geld gelebt, wie andere von einem Sparbuch. Nun sei alles weg. "Die ist natürlich sehr, sehr verzweifelt", sagt Kuhlmann. Sie mache sich Vorwürfe. Das Geld sei auch für ihre Tochter gedacht gewesen. "Wenn sie jetzt stirbt, wird sie Ärger von ihrem Mann bekommen", schildert der Jurist die Ängste, dessen Zeuge er wurde. Als Anwalt agiere er sachlich und distanziert, sagt Kuhlmann, muss aber doch zugeben: "Das war schon nicht ganz so alltäglich"
"Was nicht nachweisbar ist, ist weg"
In der Berichterstattung zum Gelsenkirchener Sparkassen-Raub wurde immer wieder der Verdacht geäußert, in den Schließfächern habe Schwarzgeld gelegen. Kuhlmann gibt sich unbeeindruckt: "Was nicht nachweisbar ist, ist weg", sagt er. Niemand könne einfach behaupten, im Schließfach habe eine bestimmte Summe gelegen. Wer Geld, Gold oder Schmuck ersetzt haben will, muss Belege vorlegen: Kaufverträge, Quittungen, Kontoauszüge, Protokolle des Zugangs zum Schließfach, Zeugen. "Das ist mit jedem Euro so zu machen", sagt der Anwalt.
Kuhlmann sieht gute Chancen für die alte Frau, den Inhalt ihres Schließfachs nachzuweisen: Sie hatte die Wohnung demnach im Beisein eines Notars verkauft. Das Geld ging laut Kuhlmann auf ihr Sparkassenkonto, sie hob es dort ab. Ihre Tochter war dabei, als das Geld ins Schließfach kam.
Bevor Kuhlmann den Schaden seiner Mandantin belegen kann, muss er aber der Sparkasse eine Pflichtverletzung nachweisen. Hier liegt das Problem: Der Anwalt kennt den Tresorraum nicht von innen. Und die Sparkasse muss nicht freiwillig offenlegen, wie sie ihre Schließfächer gesichert hatte. Deshalb hat Kuhlmann den Sachverständigen Sascha Puppel beauftragt. Puppel soll dem Gericht erklären, was dafür spricht, dass die Sparkasse nachlässig war.
Das Kernargument: Wenn Täter 46 Stunden lang unbemerkt in einer Bank arbeiten können, Wände aufbohren und Tausende Fächer öffnen, hat das Sicherheitskonzept dieser Bank versagt. Die Sparkasse weist die Vorwürfe auf ntv.de-Anfrage als "unverständlich" zurück. Die Filiale mit dem Schließfachraum sei "nach anerkanntem Stand der Technik gesichert" und in den vergangenen Jahren von Fachfirmen überprüft worden.
Puppel widerspricht dem im Gespräch mit ntv.de. Es komme aufs ganze Sicherheitsgeflecht an: Wie dick ist der Beton der Wände, gibt es Sensoren, die einen Durchbruch erkennen können? Wie sieht der Schichtplan des Sicherheitspersonals aus, wer überwacht ihn. Der Gutachter sagt: "Wichtig ist, dass im Alarmfall sofort eingegriffen wird." Das soll in Gelsenkirchen nicht funktioniert haben. Anwalt Kuhlmann will mit Puppels Hilfe die Sparkasse unter Zugzwang setzen. Sie soll vor Gericht darlegen müssen, dass die Schließfächer wirklich ausreichend gesichert waren.
"Geschockt sind die meisten nicht mehr"
Kuhlmann verweist auf den Fall der Hamburger Sparkasse. Dort plünderten Täter 2021 mehr als 600 Schließfächer der Haspa. Ein Hamburger Gericht verurteilte die Bank später zu hohen Schadensersatzzahlungen. Nach Darstellung des Gerichts waren die Schließfächer nicht ausreichend gesichert. Die Sparkasse ging in Berufung. Im laufenden Verfahren wurden mehrere Gutachten vorgelegt. Eines davon erstellte Puppel. Er kritisierte darin die Sicherheitsvorkehrungen der Bank. Das Urteil wird noch diesen Monat erwartet.
Die juristische Aufarbeitung des Gelsenkirchener Falls beginnt am 11. Juni. Kuhlmann rechnet nicht mit einem schnellen Urteil. Vielleicht weist das Gericht die Klage ab, vielleicht verurteilt es die Sparkasse direkt. Am wahrscheinlichsten aber sei wohl, dass das Gericht ein Gutachten anfordere. Der Anwalt schätzt: Nach etwa einem bis anderthalb Jahren könnte feststehen, ob die Sparkasse haftet.
Möglicherweise kommt es aber auch zu Vergleichen. Sparkasse, Versicherung und Betroffene könnten Belege prüfen und Erstattungsquoten vereinbaren. Den Demonstrierenden geht es laut Aufruf fürs Erste darum, die öffentliche Wahrnehmung zurechtzurücken: "Wir wollen zeigen, dass hier Menschen betroffen sind, die Respekt und Gerechtigkeit verdienen". Anfangs hätten viele verständlicherweise emotional reagiert. Nun wolle man seriös auftreten. "Laut in der Botschaft, respektvoll im Ton."
Kuhlmann sagt: "Geschockt sind die meisten jetzt nicht mehr, aber verzweifelt immer noch." Viele wüssten bis heute nicht genau, was verschwunden ist, was noch auftaucht und ob sie je Ersatz bekommen. Deshalb kommt Gelsenkirchen nicht zur Ruhe. Nicht nach vier Monaten. Und wohl auch nicht nach dem ersten Prozesstag.