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"Ausreise zeitnah möglich" Gericht kassiert Auflage von Maddie-Verdächtigem

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Als Christian B. im September aus der Haft entlassen wird, erhält er von einem Gericht diverse Auflagen. Der Maddie-Verdächtige muss etwa eine Fußfessel tragen und in Deutschland wohnen. Jetzt feiert sein Anwalt einen Erfolg, das Oberlandesgericht entscheidet zu B.s Gunsten.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat die gerichtlichen Auflagen für den Verdächtigen im Fall des in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Maddie McCann teilweise aufgehoben. Eine Sprecherin des OLG sagte, das Gericht habe Ende Oktober eine Weisung des Landgerichts Hildesheim "zum Teil aufgehoben", wonach Christian B. seinen Wohnsitz im Inland nehmen muss. Darüber müsse das Landgericht nun noch einmal neu entscheiden.

B.s Anwalt Friedrich Fülscher sagte der "Bild"-Zeitung, nach der Entscheidung des OLG werde "eine Ausreise des Herrn B. damit zeitnah möglich sein".

Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte 48-jährige Christian B. war Mitte September aus einem Gefängnis in Niedersachsen entlassen worden, in dem er eine mehrjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung im Jahr 2005 absaß. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stuft Christian B. als Verdächtigen im Fall des Verschwindens von Maddie ein. Entsprechende Ermittlungen gegen ihn gab sie schon 2020 bekannt. Anklage erhob sie deshalb bisher nicht.

Christian B. "hochgefährlich"

Grundsätzlich ist B. nach seiner Haftentlassung ein freier Mann. Nach Behördenangaben gelten für ihn jedoch gerichtliche Auflagen. Er muss im Rahmen der Führungsaufsicht unter anderem eine elektronische Fußfessel tragen, damit die Polizei ständig seinen Aufenthaltsort ermitteln kann.

Nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters, der B. vor Gericht beurteilte, besteht die Gefahr weiterer Sexualstraftaten. Er stufte ihn als hochgefährlich ein.

Christian B. lebte deutschen Ermittlern zufolge früher zeitweise in Portugal, um dort Gelegenheitsjobs nachzugehen sowie Einbrüche zu begehen. Er wohnte früher außerdem unter anderem in Braunschweig, deshalb war die Justiz in Niedersachsen für ihn zuständig.

Madeleine "Maddie" McCann war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung in einer Ferienanlage in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen. Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur.

Quelle: ntv.de, mpa/AFP

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