Nach Sexpuppen-SkandalGericht lehnt Sperre des Shein-Onlineshops ab

Der chinesische Onlinehändler Shein steht wegen zahlreicher Verstöße in der Kritik. Der Skandal um in Frankreich angebotene Sexpuppen, die Minderjährigen ähneln, setzt dem die Krone auf. Die französische Justiz fordert ein Aus für den Onlineshop - zu Unrecht, wie ein Gericht feststellt.
Die französische Justiz hat eine von der Regierung beantragte Sperre des asiatischen Onlinehändlers Shein in Frankreich abgelehnt. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Der Schaden, der die Klage gerechtfertigt habe, bestehe nicht mehr, betonten die Richter. Die französische Regierung hatte eine zunächst dreimonatige Sperre von Shein gefordert, nachdem bekannt geworden war, dass auf der Plattform kinderpornografische Sexpuppen, Waffen und andere illegale Waren erworben werden konnten.
Shein hatte betont, dass es die illegalen Produkte umgehend aus dem Verkauf gezogen und das gesamte Angebot von Drittanbietern vorerst gesperrt habe. Auch die Staatsanwaltschaft hatte die Forderungen der Regierung nicht unterstützt.
Zuvor hatte auch die EU-Kommission ein formelles Verfahren gegen Shein eingeleitet. Die Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen.
Der Online-Riese kündigte daraufhin an, bei dem Verfahren mit der EU-Kommission zusammenarbeiten zu wollen. "Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen", teilte Shein mit. Seit den vergangenen Vorfällen habe es bereits eine Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen gegeben - etwa bei altersbeschränkten Produkten.
Das Verfahren konzentriert sich laut EU-Kommission neben den illegalen Produkten noch auf zwei weitere Bereiche. So soll auch das mutmaßlich süchtig machende Design unter die Lupe genommen werden. Also etwa Punkte- und Belohnungssysteme, die Kundinnen und Kunden zu mehr Konsum animieren sollen. Diese könnten sich negativ auf den Verbraucherschutz auswirken, argumentiert die Brüsseler Behörde.