Verwandte für 3000 Euro getötet?Gericht verhandelt Mord aus Habgier

In Limburg wirft die Staatsanwaltschaft einer 56-Jährigen vor, eine 85 Jahre alte Verwandte für 3000 Euro umgebracht zu haben. Die Tat soll beinahe unentdeckt geblieben sein - trotz schwerer Verletzungen.
Eine Frau aus Mittelhessen soll eine 85 Jahre alte Verwandte ermordet haben, um an deren Ersparnisse von rund 3000 Euro zu kommen. Die Anklage wirft der 56-Jährigen vor, nach der Gewalttat im vergangenen April in Elz das Geld gestohlen zu haben. Sie habe damit ihre Schulden begleichen wollen.
Zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Limburg kündigte die Angeklagte eine Aussage für den nächsten Verhandlungstag an. Nach Angaben ihrer Verteidiger will sie die Vorwürfe bestreiten: "Das wird ein spannender Indizienprozess."
Die 56-Jährige steht wegen heimtückischen Mordes aus Habgier vor Gericht. Sie soll ihrer betagten und kranken Verwandten in deren Wohnung "massive Gewalt" gegen Hals und Oberkörper angetan haben. Nach Darstellung der Anklage griff sie ihr arg- und wehrloses Opfer unvermittelt an. Danach habe sie im Schlafzimmer das Geld aus einer Kommode an sich genommen.
Arzt bescheinigt "natürlichen Tod"
Die Staatsanwaltschaft listet schwere Verletzungen unter anderem am Kehlkopf, an den Rippen und unter einem Auge auf. Ein Arzt hatte zunächst dennoch einen natürlichen Tod bescheinigt. Nur weil Verwandte des Opfers das fehlende Geld bemerkt hätten, sei die Polizei eingeschaltet worden, so die Verteidigung.
Demnach soll die 85-Jährige krank gewesen sein. Der Mediziner habe mit ihrem Tod gerechnet und die Verletzungen vielleicht nicht gesehen, sagte Rechtsanwalt Andreas Hohnel. "Es sah schon so aus wie umgefallen und tot".
Die Staatsanwaltschaft bestreitet, dass die Ermittlungen durch den Fehler des Hausarztes beeinträchtigt wurden. Nach einer Stunde sei klar gewesen, dass es um eine Gewalttat gehe, sagte Sprecher Hans-Joachim Herrchen. Es sei nicht erkennbar, dass der Arzt den Fall vorsätzlich falsch beurkundet habe.
Die Verhandlung wird am 21. Oktober fortgesetzt. Das Urteil soll im November gesprochen werden.