Panorama

Zorn als MotivGericht verurteilt Mann nach tödlichem Messerstich in Neumünster zu langer Haft

10.02.2026, 15:41 Uhr
Der-Angeklagte-und-seine-Anwaeltin-Guelbahar-Kisin-l-sind-im-Gerichtssaal-zu-Beginn-eines-Prozesses-vor-dem-Landgericht-Am-Donnerstag-begann-der-Prozess-gegen-den-39-Jaehrigen-wegen-Totschlags
Der Angeklagte sitzt neben seiner Anwältin im Gerichtssaal. (Foto: picture alliance/dpa)

Im Streit um Geldschulden schlägt ein Mann mit einem Hackebeil in Neumünster mehrmals auf die Wohnungstür seines Freundes ein und verschafft sich gewaltsam Zugang. Dann sticht er mit einem Küchenmesser auf ihn ein. Das Opfer verblutet. Nun fällt das Urteil.

Wegen eines tödlichen Messerstichs in einem Treppenhaus in Neumünster muss ein 39-Jähriger für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Kiel sprach den Angeklagten wegen Totschlags schuldig. Der Angeklagte habe die Tat mindestens mit bedingtem Tötungsvorsatz begangen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Becker am Vormittag in seiner Urteilsbegründung. Das 34 Jahre alte Opfer und der Angeklagte waren rund 15 Jahre lang miteinander befreundet gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Einlassungen des Mannes vor Gericht seien schwer widersprüchlich gewesen, sagte der Richter. Nach Ansicht der Kammer war Zorn das wahrscheinliche Motiv und nicht Angst, wie dieser vor Gericht angegeben hatte. Etwa zwei bis drei Wochen vor der Tat soll das Opfer Schulden des Angeklagten für Kokain in Höhe von 2000 Euro abgelöst haben, die er später von diesem zurückforderte.

Nach Überzeugung des Gerichts suchte das spätere Opfer den Angeklagten am Abend des 9. Mai mit einer Frau auf und schlug mit einem Hackebeil mehrmals gegen die Wohnungstür. Dann verschaffte er sich durch Eintreten Zutritt und fuchtelte drinnen mit dem Beil herum. Der genaue Hergang des Geschehens in der Wohnung stehe aber nicht fest, sagte der Richter.

Als ein Nachbar ankündigte, die Polizei zu rufen, verließen der Angreifer und die Frau die Wohnung. Der Angeklagte holte laut Urteil jedoch ein Küchenmesser und stach im Hausflur des Mehrfamilienhauses nach den Worten "Ich habe noch ein Geschenk für Dich" auf den Mann ein. "Der Stich traf das Herz tödlich", sagte der Richter. Knapp eine halbe Stunde später verblutete sein Opfer.

Quelle: ntv.de, gut/dpa

Mord und TotschlagSchleswig-HolsteinProzesseUrteile