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"Hoffe, dass es losgeht" Christina Block äußert sich zu beschlagnahmtem Tagebuch

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Christina Block mit ihrem Verteidiger.

Christina Block mit ihrem Verteidiger.

(Foto: picture alliance/dpa)

Über bereits 19 Verhandlungstage hinweg wird in Hamburg die Entführung der Block-Kinder verhandelt. Jetzt spricht die Hauptangeklagte zu Einträgen in einem beschlagnahmten Tagebuch. Ein prominenter Zeuge verweigert hingegen die Aussage.

Im Prozess um die Entführung ihrer Kinder hat sich die Hamburger Unternehmerin Christina Block zu Einträgen in ihrem vom Gericht beschlagnahmten Tagebuch geäußert. Dabei schilderte sie, wie ihr zugetragene Kinderpornografie-Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann sie in Panik versetzt hätten.

Wie von ihr schon zu Prozessbeginn ausgeführt, hatte sie selbst das verdächtige Material gegen ihren Ex-Mann an die Polizei gegeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen dieser Sache inzwischen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung gegen Christina Block. Gegen den Vater der Kinder wurde laut Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Kinderpornografie nie ermittelt.

Trotz der Kritik ihres Verteidigers an der Zulassung der elektronischen Beweismittel beantwortete Block schriftlich eingereichte Fragen der Nebenklage. Dabei ging es auch um einen Tagebucheintrag. Kurz vor der Entführung der Kinder hatte sie darin notiert: "Ich hoffe so sehr, dass es nun langsam losgeht."

Block setzte auf Polizei

Als sie das Zitat vor Gericht verlas, versagte Block fast die Stimme. Sie erklärte, dass sie damals am Geburtstag ihres Sohnes in großer Sorge um ihre Kinder gewesen sei. Der Chef der israelischen Sicherheitsfirma, die später die Kinder entführt haben soll, habe ihr von einem Kinderpornografie-Verdacht gegen ihren Ex-Mann berichtet. Eine Mitarbeiterin der Firma hatte ihr demnach schon Monate vorher von einer "Bombe" berichtet, die - wenn sie platzen würde - alles um ihren Ex-Mann herum auf den Kopf stellen und dazu führen würde, dass die Kinder zurückgebracht werden müssten.

Sie habe gehofft, dass "die Polizei meine Kinder vielleicht endlich aus diesem mir jetzt sogar noch gefährlicheren Umfeld befreit" und täglich darauf gewartet, von der Staatsanwaltschaft oder Polizei etwas über den Verlauf der Ermittlungen zu erfahren.

"Allein wegen des Worts Kinderpornografie habe ich jeden zweiten Tag bei der Polizei angerufen", sagte Block. Geschehen sei jedoch nichts. "Je weniger sich die Behörden dafür zu interessieren schienen, desto mehr geriet ich in Panik."

Angeklagte sieht Kinder in Gefahr

Block hatte zuvor erklärt, sie sei in großer Sorge um ihre Kinder gewesen. Das Hamburger Jugendamt habe eine Kindeswohlgefährdung gesehen. "Ich war und bin auch heute noch überzeugt davon, dass meine Kinder dort, wo sie sind, in Gefahr sind", sagte die Angeklagte. Sie mache keinen Hehl daraus, dass es ihr wichtig gewesen sei, die Kinder nach Hause zu bringen. Von Anwälten sei ihr immer wieder versichert worden, wenn sie die Kinder treffe, habe sie auch das Recht, sie mitzunehmen.

Christina Block ist angeklagt, während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt zu haben, zwei ihrer vier Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block, bestreitet das.

Befangenheitsantrag gegen Richter

Begonnen hatte der Prozesstag mit dem Befangenheitsantrag. Mit der Begründung, dass diese elektronischen Beweismittel deshalb besonders wichtig für das Verfahren seien, weil sich die Angeklagten nicht geständig zeigten, habe das Gericht seine Voreingenommenheit offenbart, erklärte der Verteidiger des mitangeklagten Anwalts der Familie Block, Marko Voß.

Die Strafkammer nahm den Antrag zur Kenntnis. Darüber entscheiden müssen nun andere, nicht mit dem Verfahren befasste Strafrichter am Landgericht. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurden in dem Prozess bereits mehrere Befangenheitsanträge gegen die Berufsrichter gestellt.

Blocks Verteidiger Ingo Bott monierte zudem, dass das Gericht Fragen der Nebenklage an seine Mandantin zulasse, die sich auf Einträge in ihrem elektronischen Tagebuch beziehen. Diese enthielten intime Gedanken und Notizen, erklärte er. Eine Verwendung solcher Tagebucheinträge sei deshalb ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Blocks.

Die Vorsitzende Richterin Hildebrandt hielt eine erneute Entscheidung des Gerichts zu diesem Beweismittel nicht für notwendig. Alle rechtlichen Fragen - auch zum Tagebuch - seien bereits in dem Beschluss zur Zulassung der IT-Asservate berücksichtigt worden, sagte sie.

Ex-BND-Chef sagt nicht als Zeuge aus

Ursprünglich sollte am Mittwoch auch der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, als Zeuge gehört werden. Da sich der 79-Jährige aber auf sein Auskunftsverweigerungsrecht beruft, hat das Gericht seine Ladung rückgängig gemacht. Gegen Hanning wird wegen eines angeblichen Entführungsversuchs ermittelt, der bereits im November 2022 in Dänemark gescheitert sein soll.

Wegen eines plötzlichen Krankheitsfalls in der Strafkammer beendete die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt den 19. Prozesstag am frühen Nachmittag vorzeitig. Auch der Verhandlungstermin am Donnerstag wurde aufgehoben. Die geladenen Zeugen würden über die Terminverschiebung informiert, sagte sie.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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