Kostenloses Pinkeln für alle Grebe klagt gegen Gebühr an Autobahn-WCs
17.11.2017, 16:25 Uhr
Die Klage sei kein Marketinggag, betont Grebes Anwalt: Man müsse zwischen dem Kabarettisten und dem privaten Kläger trennen.
(Foto: imago/POP-EYE)
70 Cent oder sogar 1 Euro für die Verrichtung der menschlichen Notdurft? Für Kabarettist Rainald Grebe ist das ein Unding. Er will auf Autohöfen kostenlos die Toilette benutzen dürfen und dies nun vor Gericht durchsetzen.
Der Kabarettist und Liedermacher Rainald Grebe will bei Raststätten an Autobahnen kostenlos auf die Toilette gehen, deshalb hat er das Land Rheinland-Pfalz verklagt. Denn oft sind beim Stillen Örtchen 70 Cent fällig. Das Verwaltungsgericht Koblenz befasst sich nun damit.
Nach Einschätzung von Grebes Anwalt Oliver Ganseforth hat bundesweit noch kein solcher Fall ein Gericht beschäftigt. Grebe war bei der Verhandlung nicht da. Laut dem Anwalt des Kabarettisten verstößt die Gebühr von Toiletten an Autobahnen gegen die Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz, die eine kostenlose Nutzung für Gäste vorschreibe, und gegen das Prinzip der Daseinsvorsorge, die eine Grundversorgung der Bürger vorsehe. Eine Entscheidung will das Verwaltungsgericht Koblenz erst in zwei bis drei Wochen bekannt geben.
Ist die Klage ein Marketinggag?
Der Vorsitzende Richter Ralf Geis zog in Zweifel, ob Grebe sich mit dem Land Rheinland-Pfalz den richtigen Adressaten seiner Klage ausgesucht habe, weil der Bund der Vertragspartner der Autobahn Tank & Rast GmbH sei, die viele Raststätten betreibt. Zudem ist laut Geis auch die Daseinsvorsorge für Bürger nicht immer kostenlos, wie beispielsweise die Versorgung mit Trinkwasser zeige. Die Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz und der Autobahn Tank & Rast GmbH betonten, die Toilettengebühr sei rechtlich zulässig. Anwalt Ganseforth verwies auch auf den Sicherheitsaspekt: Manche Autofahrer wollten nicht für Toiletten zahlen und sagten sich: "Ach, ich bin ohnehin in einer halben Stunde zu Hause, dann drücke ich noch ein bisschen aufs Gas."
Ganseforth betonte, dass die Klage kein Marketinggag sei: Man müsse zwischen dem Kabarettisten und dem privaten Kläger Grebe trennen. Dieser wohne nicht in Rheinland-Pfalz, fahre aber auch hier Auto. Rheinland-Pfalz sei eines der wenigen Bundesländer, in denen die Gaststättenverordnung ausdrücklich kostenlose Toilettennutzung vorschreibe.
Quelle: ntv.de, hny/dpa