Panorama

Bande aus den Niederlanden Haftstrafen für Geldautomatensprenger

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Umfangreiche Geständnisse verkürzten das Verfahren erheblich.

Umfangreiche Geständnisse verkürzten das Verfahren erheblich.

(Foto: picture alliance/dpa)

Am Ende straffte ein Deal zwischen Angeklagten und Behörden einerseits das Verfahren. Andererseits hatte er auch Auswirkungen auf die Strafe. Sieben Mitglieder einer Bande von Automatensprengern müssen in Haft. Am Ende wurden sie für 14 Taten verurteilt - längst nicht alle, die ihnen nachgesagt worden waren.

Wegen der Sprengung von Geldautomaten sind sieben Angeklagte vom Landgericht Osnabrück zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Strafmaß reicht nach Angaben eines Gerichtssprechers von drei Jahren bis acht Jahre und neun Monate. Die Angeklagten waren geständig. Zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und dem Gericht hatte es zu Beginn des Prozesses Verständigungsgespräche gegeben. Die Urteile seien aber noch nicht rechtskräftig, sagte der Sprecher.

Zugunsten der Angeklagten hätten aus Sicht der Kammer die umfangreichen Geständnisse gesprochen, hieß es. Damit sei es zu einer erheblichen Beschleunigung des Verfahrens gekommen. Auch das Beweisprogramm habe wegen der Geständnisse deutlich reduziert werden können.

Gegen die Angeklagten habe gesprochen, dass sie einschlägig vorbestraft gewesen seien, zudem auch die Schwere der Straftaten. Nicht nur der Schaden sei aus Sicht des Gerichts erheblich gewesen, auch die Gefahren für unbeteiligte Dritte seien groß gewesen.

Bis zu einer Million Euro Beute

Ursprünglich waren 22 Fälle von Geldautomatensprengungen angeklagt, die die aus den Niederlanden stammende Tätergruppe zwischen August 2001 bis November 2023 in Osnabrück und anderen Orten begangen haben soll. Dabei habe die Bande einen Geldbetrag zwischen 100.000 und einer Million Euro erbeutet. Zudem entstanden an Automaten und Gebäuden erhebliche Sachschäden. Bei der Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten seien am Ende aber nicht mehr alle Taten berücksichtigt worden, sondern nur 14 Fälle abgeurteilt worden, sagte der Gerichtssprecher.

Bei zwei Angeklagten seien die Haftbefehle aufgehoben worden, bei einem weiteren Angeklagten sei der Haftbefehl aufrechterhalten worden. Die Haftbefehle für vier Angeklagte seien gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Zu den Auflagen gehöre, dass sie in die Niederlande reisen und sich dem Strafantritt freiwillig stellen, erklärte der Gerichtssprecher.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa/AFP

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