Jahrelanger Urheberrechtstreit "Happy Birthday" gehört jetzt allen
28.06.2016, 07:15 Uhr
"Happy Birthday" singen, ohne eine Geldstrafe zu fürchten, ist ab jetzt möglich.
(Foto: imago/Waldmüller)
Es ist das wohl bekannteste und vielleicht meistgesungene Lied weltweit: Happy Birthday. Schon im vergangenen Jahr erklärt ein Richter das Lied zum Allgemeingut, jetzt ist der Konzernriese Warner Music auch das Urheberrecht los.
Die weltweit wohl bekannteste Geburtstags-Hymne gehört künftig ganz der Allgemeinheit. Ein Richter in Los Angeles billigte eine Einigung, mit welcher der Unterhaltungskonzern Warner/Chappell Music auf seine Urheberrechte an dem Lied "Happy Birthday verzichtet. Damit kann jeder das Lied nach Belieben in der Öffentlichkeit anstimmen, ohne Lizenzgebühren fürchten zu müssen.
"Das ist ein Riesensieg für die Öffentlichkeit und für Künstler, die 'Happy Birthday' in ihren Videos und ihrer Musik verwenden wollen", erklärte Klägeranwalt Daniel Schacht nach der Gerichtsentscheidung.
Die Kläger hatten das Verfahren 2013 angestrengt, nachdem der Musikkonzern den Machern eines kostengünstig produzierten Dokumentarfilms 1500 Dollar für die Verwendung des Lieds in Rechnung gestellt hatte. Auch früher schon hatte Warner/Chappell Music immer wieder Rechnungen verschickt, wenn "Happy Birthday" öffentlich genutzt wurde.
"Lied ist endlich befreit"
Die Kläger argumentierten, das Lied sei Allgemeingut und gehöre der Öffentlichkeit. Der Richter in Los Angeles hatte diese Auffassung vergangenes Jahr unterstützt; die nun gebilligte Einigung sieht vor, dass der Konzern seinen Urheberanspruch aufgibt und ausstehende Lizenzgebühren nicht mehr eintreibt.
"Das Lied ist nun endlich befreit", sagte die kalifornische Band-Musikerin Rupa Marya nach der Gerichtsentscheidung. Ihre Band hätte 455 Dollar zahlen sollen, weil sie die Melodie auf einer Platte verwendet hatte. Nach dem Richterspruch packte Marya ihre Gitarre aus und stimmte das Lied vor dem Gerichtsgebäude an.
Der Konzern Warner/Chappell Music hatte seinen Urheberanspruch damit begründet, dass er 1988 ein Unternehmen erworben habe, dem die Lizenz an dem Lied gehört habe. Eigentlich wäre der Urheberschutz erst 2030 ausgelaufen. Komponiert wurde das Lied wahrscheinlich 1893 im US-Bundesstaat Kentucky von der Kindergarten-Erzieherin Patty Hill und ihrer Schwester Milfred.
Quelle: ntv.de, hla/AFP