Freikarten für Hamburg-Konzert Hauptangeklagter muss in Rolling-Stones-Affäre zahlen
29.08.2023, 16:40 Uhr Artikel anhören
In Hamburg wurde auf der Bühne gerockt und hinter den Kulissen geschachert.
(Foto: picture alliance/dpa)
Die Rolling Stones wollen viele Menschen mal sehen. Ein Hamburger Bezirksamtsleiter geht bei der Ticketbeschaffung jedoch nicht legale Wege. Er fordert 2017 in Verhandlungen mit dem Veranstalter 100 Freikarten - und verteilt sie vor allem an Behördenmitarbeiter. Nun muss er ordentlich zahlen.
Der Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat zur sogenannten Rolling-Stones-Affäre in Hamburg verhandelt. Dem hauptangeklagten, früheren Bezirksamtsleiter Hamburg-Nord wird vorgeworfen, 100 Freikarten angenommen und behördenintern weitergegeben zu haben. Wegen Vorteilsnahme verurteilte ihn das Landgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro. Vor dem BGH will die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Untreue und Bestechlichkeit erreichen. Verhandlung und Beratungen des Gerichts dauerten am Nachmittag noch an. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

Der ehemalige Bezirksamtsleiter wurde wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung verurteilt.
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Am 9. September 2017 hatten die Rolling Stones ein Freiluftkonzert im Hamburger Stadtpark gegeben. Nach den Feststellungen des Hamburger Landgerichts hatte der angeklagte Bezirksamtsleiter im Rahmen der Vertragsverhandlungen von dem Veranstalter Freikarten gefordert. 100 erhaltene Tickets habe er insbesondere an Behördenmitarbeiter weitergegeben. Ein mitangeklagter Dezernatsleiter soll die "Freikartenspende" mit einem rückdatierten Schreiben "genehmigt" haben.
Das Landgericht verurteilte den vormaligen Bezirksamtsleiter wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt, insgesamt 21.600 Euro. Zudem soll er den Wert der Tickets von 14.744 Euro in die Staatskasse einzahlen. Den Dezernatsleiter verurteilte das Landgericht wegen Beihilfe zu 110 Tagessätzen zu je 110 Euro, insgesamt 12.100 Euro. Der Verdacht, der Behördenchef habe im Gegenzug einen Nachlass auf die Miete der Freiflächen gewährt, ließ sich vor dem Landgericht nicht belegen.
Während die Angeklagten ihre Geldstrafen akzeptierten, war die Hamburger Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Vor dem BGH will sie eine Verurteilung wegen Untreue und Bestechlichkeit durchsetzen, bei dem mitangeklagten Dezernatsleiter eine Verurteilung wegen Beihilfe hierzu.
Quelle: ntv.de, als/AFP