Misshandlung von FlüchtlingenHeimleiter erhält Bewährungsstrafe

Immer wieder schlugen und erniedrigten Wachleute die Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Burbach. Nun kommt das Landgericht Siegen zum Schluss: Der damalige Leiter schuf die Grundlage für die Misshandlungen.
In einem Prozess um Misshandlungen und Schikanen in einem Flüchtlingsheim in Burbach ist der damalige Heimleiter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Siegen verhängte außerdem eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro. Unter der Führung des Angeklagten waren in der Einrichtung in Nordrhein-Westfalen zwischen 2013 und 2014 wiederholt Flüchtlinge in ein sogenanntes Problemzimmer gesperrt worden.
Die Richter lasteten dem Angeklagten 33 Fälle von Freiheitsberaubung an. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht vor allem sein umfassendes Geständnis. Um der zahlreichen Hausordnungsverstößen in der überbelegten Einrichtung Herr zu werden, hatte er angeordnet, Bewohner bei Fehlverhalten in ein anderes Zimmer einzuquartieren. Im Laufe der Zeit sei ihm jedoch klar gewesen, dass sie dort auch gegen ihren Willen eingesperrt wurden - teilweise tagelang.
Zudem habe der Angeklagte durch die Einrichtung des "Problemzimmers" die Grundlage für ein eigenmächtiges Bestrafungssystem geschaffen: Einige in einem parallel laufenden Verfahren angeklagte Wachleute und Betreuer sollen die eingesperrten Bewohner wiederholt geschlagen, getreten und auch gedemütigt haben.
Die Misshandlungen in der Flüchtlingsunterkunft waren im September 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt geworden, die bundesweit Entsetzen auslösten: Das Video zeigte Wachleute, die einen Flüchtling dazu gezwungen haben sollen, sich auf eine mit seinem Erbrochenem verschmutzte Matratze zu legen. Auf den Handyfotos posiert ein Wachmann mit dem Fuß im Nacken eines auf dem Boden fixierten Heimbewohners.