Panorama

Doppelmord auf FirmengeländeTodesschütze von Bad Friedrichshall erhält Höchststrafe

26.11.2025, 15:29 Uhr
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Die Tat ereignete sich zu Beginn der Spätschicht in der Firma. (Foto: picture alliance/dpa/onw-images)

Maskiert betritt ein Mann Anfang Januar ein Firmengelände in Bad Friedrichshall und schießt 23 Mal auf seine Kollegen. Zwei Menschen sterben, ein weiterer wird lebensgefährlich verletzt. Der Täter wird nun wegen Mordes verurteilt.

Nach tödlichen Schüssen auf zwei Kollegen in einer Firma in Bad Friedrichshall bei Heilbronn ist der Schütze schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Heilbronn verhängte lebenslange Haft gegen den Mann und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet: Eine Freilassung nach 15 Jahren ist in der Regel ausgeschlossen. Der Deutsche musste sich unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen sowie wegen versuchten Mordes verantworten.

Das Gericht ist überzeugt, dass der 53-Jährige Anfang Januar maskiert zur Spätschicht die Werkhallen der Firma nördlich von Heilbronn betrat und insgesamt 23 Mal auf seine Kollegen schoss. Zwei Brüder im Alter von 49 und 44 Jahren starben, ein weiterer Mann wurde lebensgefährlich verletzt. In dem Familienbetrieb werden Präzisionszahnräder hergestellt.

Seit Mitte Juli stand der Mann vor Gericht. Zu den Vorwürfen schwieg er während des gesamten Prozesses. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten wegen zweifachen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Kammer folgte dem.

Verteidigung pochte auf psychiatrische Unterbringung

Wut und Neid hätten sich bei ihm aufgestaut und zur Tat geführt. Auf einen der Brüder soll der Mann neidisch gewesen sein, weil dieser als Leiter der Arbeitsgruppe auch die Kolleginnen und Kollegen an die Maschinen verteilte. Auf den anderen Bruder sei er wütend gewesen, weil er nach dessen Rückkehr nach einer Krankheit den Platz an einer Maschine wieder räumen musste, die er vertretungsweise bedient hatte.

Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert oder alternativ auf Freispruch und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Tatnachweis gegen den mutmaßlichen Schützen sei aufgrund der vorliegenden Indizien nicht erbracht, hatte der Anwalt argumentiert.

Quelle: ntv.de, gri/dpa

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